Huber Annemarie · 2000-09-18
Huber Annemarie · Bern · 2000-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die vier Fragen von Herrn Briner und die Prüfungsaufträge von Frau Leumann ausführlich Stellung genommen. Ich möchte diese Antworten nicht im Detail wiederholen, sondern sie wie folgt zusammenfassen: E-Government ist ein Prozess, der bereits vor Jahren mit informatikunterstützten Abläufen in der Verwaltung und vor allem mit einem umfangreichen elektronisch aufbereiteten Informationsangebot der Bundesverwaltung in Gang gesetzt wurde. Das heutige Dienstleistungsangebot umfasst fast alle amtlichen Veröffentlichungen des Bundes und eine Vielzahl von weiteren Informationen: rund 500 000 Seiten können auf dem Internet abgerufen werden. Aber auch im Bereich der Kommunikation sind in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt worden. Zu erwähnen ist das grosse Projekt, das bereits Herr Briner erwähnt hat, nämlich die Volkszählung 2000, die im Herbst dieses Jahres zu laufen beginnt, bei der die Fragebogen auch über Internet abgerufen und ausgefüllt werden können. Zu erwähnen sind aber auch einzelne Vernehmlassungen, die bereits heute über das Internet abgewickelt werden.
Bei der E-Government-Strategie geht es darum, die dezentral unternommenen Anstrengungen sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch in den Kantonen und Gemeinden zu koordinieren, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Dienstleistungen und Informationen der Behörden auf allen Stufen des Staates zu erleichtern. Hier möchte ich ganz besonders unterstreichen, dass den Koordinationsbemühungen erste Priorität beigemessen werden muss. Schlüsselprojekte der Strategie des Bundesrates sind der Aus- und Weiterbildungsbereich, der Guichet virtuel und das E-Voting, aber auch E-Commerce. Während der Aus- und Weiterbildungsbereich vorwiegend in die Kompetenz der Kantone fällt, ist im Bereich des E-Commerce, des Guichet virtuel und des E-Votings der Bund federführend und tätig.
Der Bundesrat möchte die Arbeit in jenen Kernbereichen, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, rasch vorantreiben. So hat er z. B. heute Morgen einen Bericht zur Förderung von Unternehmensgründungen verabschiedet. In diesem Bericht wird auch eine Informationsplattform im Internet angekündigt, über welche die administrativen Verfahren bei den Unternehmensgründungen - mit gemeinsamen Formularen, Identifikationsnummern usw. - erleichtert werden sollen.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit ausgewählten Gemeinden soll schon im kommenden Jahr ein Pilotversuch zu einem Guichet virtuel gestartet werden. Damit sollen erste Dienstleistungen der Behörden elektronisch abrufbar sein. Aufwändiger, weil auch staatspolitisch nicht unumstritten, werden die Studien zum elektronischen Abstimmen und Wählen sein. Während die in der Antwort des Bundesrates aufgelisteten staatspolitischen und staatsrechtlichen Fragen breit untersucht und diskutiert werden müssen, wird die Bundeskanzlei auch in diesem Bereich möglichst rasch mit einem sehr begrenzten Pilotversuch starten.
Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Bundesrat mit der Frage der Sicherheit der Informatikinfrastruktur intensiv befasst. Zurzeit läuft zudem die Vernehmlassung zur digitalen Signatur, die für einige E-Government-Angebote unabdingbar sein wird. Durch die Schaffung einer sicheren und rechtlich gesicherten Public-Key-Infrastruktur muss auch ein Konzept für die digitale Identität erarbeitet werden. Die Pilotversuche zum Guichet virtuel, die wir im nächsten Jahr starten werden, sind hingegen noch nicht von der digitalen Signatur abhängig, sondern können ohne diese rechtlichen Abklärungen in Gang gesetzt werden.
Frau Leumann spricht in ihrem Postulat die Gefahr der "digitalen Spaltung" der Bevölkerung an, die vor allem auch beim E-Voting besteht.
Konkrete Massnahmen dagegen sollen im bildungspolitischen Bereich ergriffen werden. Der Bundesrat möchte diese über die Verwendung der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank finanzieren. Die einzelnen Massnahmen werden in der schriftlichen Antwort detailliert aufgelistet. Auf welchem Weg diese zu realisieren sind, hängt von den weiteren Entscheiden über die Verwendung der Golderträge ab, vor allem aber auch von der Mitwirkung der Kantone, die in diesem Bereich zur Hauptsache zuständig sind.
Der Bundesrat hat jedoch seinerseits Massnahmen ergriffen, so z. B. die Entwicklung von statistischen Indikatoren zur Verfügbarkeit und Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Gesellschaft. Er hat z. B. auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, welche die Förderung der privaten Anstrengungen studieren und mit Privaten entsprechende Massnahmen unter dem Stichwort "Public-Private-Partnership" prüfen soll.
Schliesslich will der Bundesrat auch die Weiterbildung von Lehrkräften, vor allem gestützt auf seine Kompetenzen im Bereich der Berufsschulen, prüfen. Erwähnen möchte ich eine Initiative der ETH und des EVD unter dem Stichwort "Virtueller Campus". Dort soll Bildungssoftware entwickelt werden, die auch die Förderung der Bildung in diesem Bereich unterstützen soll.
Zum Schluss möchte ich mitteilen, dass der Bundesrat beschlossen hat, im Budget 2001 für die Projekte des E-Governments die nötigen Kredite einzustellen. Ich hoffe, dass Sie diesen Krediten in der Wintersession ohne Zögern einstimmig zustimmen werden.
[VS]
00.3347
Überwiesen - Transmis