Schmid Samuel · Ständerat · 2000-09-19
Schmid Samuel · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-19
Wortprotokoll
Mir geht es hier nicht um eine Urteilsschelte, die darf ich mir nicht anmassen, obwohl ich glaube, in der Beurteilung doch ähnlich zu liegen wie Herr Kollege Dettling. Ich hoffe in diesem Zusammenhang, dass die Wissenschaft sich sehr deutlich und intensiv mit diesem Urteil auseinandersetzen wird. Ich ergreife das Wort, weil ich es bedaure, dass der Bundesrat den Anlass nicht genutzt hat, um über das wirkliche Problem zu sprechen. Hierin hätte man etwas deutlicher sein können. Der Bundesrat lehnt es ab, unter Hinweis auf die Gewaltentrennung, den materiellen Inhalt der vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen zu beantworten und den Inhalt des Urteils zu kommentieren.
Soweit es sich um rechtliche Würdigungen oder eine allfällige Kritik des zu schwachen Einbezugs der Wissenschaftsfreiheit handelt, kann ich diese Auffassung durchaus nachvollziehen. Das Problem liegt aber nicht in dieser formellen Betrachtung, sondern im zurückhaltenden und beinahe scheuen Kommentar des Bundesrates, dies in Bezug auf die politische Würdigung falscher Rückschlüsse aus diesem Urteil.
So ist in der Zeitung "Die Welt" zu lesen, man könne Herrn Professor Hofer künftig als vorbestraft bezeichnen - damit wird seine gesamte Forschung von vornherein als fragwürdig dargestellt. Die Urheberschaft ist selbstverständlich eine, die ein gewisses Interesse an dieser falschen Interpretation des Urteils hat. Hier hat, angesichts der Besonderheit des Falles, nach meinem Dafürhalten der Bundesrat - oder sonst mindestens das Parlament - deutlicher zu werden.
Ich gebe zu, dass diese zitierten Rückschlüsse falsch sind, aber sie sind dennoch konkret. Und es scheint mir eigentlich, dass die Zeit nicht dazu angetan ist, dies stehen zu lassen. Beispielsweise meine ich erwarten zu dürfen, dass man, neben der zu Recht erfolgten Würdigung der wissenschaftlichen Kompetenz von Herrn Professor Walther Hofer, den Anlass eben nutzt, um derartige Einwände gegen seine Forschung im Allgemeinen im Keim zu ersticken.
Das schonungslose Demaskieren grundrechtsverachtender Aktivitäten von links oder rechts gehört zu den Grundsätzen im Kampf gegen derartige Entwicklungen - vor denen wir im Übrigen nie gefeit sind. Dieses schonungslose Vorgehen mag Risiken haben; wir bemühen uns, sie zu wagen, und wir müssen anderen dankbar sein, die diesen Weg beschreiten.
Dass Professor Hofer dies tut und - wie ich überzeugt bin - auch inskünftig tun wird, soll ihm garantiert bleiben; auf diesem Weg müssten wir hier eigentlich eine klare Stellungnahme abgeben.
Es mag rein formaljuristisch ein rechtlich begründeten Urteil vorliegen; das ist zu respektieren. Aber das tut dem Grundsätzlichen keinen Abbruch, dem sich Professor Hofer - nebst anderem - verschrieben hat. Hier darf erwartet werden, dass der Bundesrat - vielleicht nicht in seiner schriftlichen Antwort, aber doch heute im Rat - ein deutlicheres Wort spricht.