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Bader Elvira · Nationalrat · 2007-03-14

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Die Minderheit möchte zur Stärkung der Landwirtschaft im Berggebiet flankierende Massnahmen zur Aufhebung der Milchkontingentierung treffen. Mit der Einführung von Artikel 53 soll die gesetzliche Basis für eine solche Massnahme gelegt werden, weil mit der Aufhebung der Milchkontingentierung das Problem, dass die Alpen zu wenig bestossen werden, und das Problem, dass zu wenig Jungtiere im Berggebiet gehalten werden, nicht behoben werden. Die Minderheit sieht beispielsweise folgende Möglichkeit vor, wie der Artikel auf Verordnungsstufe umgesetzt werden könnte: Dem Talbetrieb, der ein Aufzuchttier aus dem Berggebiet zukauft, könnte im ersten Jahr ein zusätzlicher Beitrag für Raufutterverzehr ausgerichtet werden. Dieser würde etwa 200 Franken betragen; das entspräche der Unterstützung, wie wir sie mit der Zusatzkontingentierung haben. Diese Massnahme würde etwa 4 Millionen Franken kosten.

Die Mehrheit der Kommission ist gegen die Einführung dieser neuen Bestimmung; die Kommission hat den Antrag mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die geplante Mittelaufstockung bei den TEP-Beiträgen und den Sömmerungsbeiträgen von insgesamt 80 Millionen Franken ausreicht, um die negativen Konsequenzen der Aufhebung der Milchkontingentierung für das Berggebiet aufzufangen. Direktzahlungen helfen den Bauern nach Meinung der Mehrheit mehr; wenn sie also das Geld direkt erhalten und nicht erst über den Umweg der Talbauern.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, diesen Antrag abzulehnen.