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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14

Wortprotokoll

Auch hier zuerst ein Rückblick: Die Bestimmung zur Buttereinfuhr ist eine weitere Massnahme, die das Parlament befristet hat und die gemäss Artikel 188 grundsätzlich per Ende 2008 auslaufen würde. Es ist somit ein grundsätzliches Problem formaler Natur, dass Sie immer wieder auf Entscheide zurückkommen, die eigentlich einmal klar gefällt worden sind, mit denen sich die Produzentenschaft einlässlich auseinandersetzen und bei denen sich der Markt einspielen konnte. Deshalb beharrt der Bundesrat darauf, dass man Artikel 42 konsequent gemäss den bisherigen Entscheiden streicht. Er ist aus unserer Sicht nicht nötig. Wenn wir Artikel 42 streichen, schwächen wir nicht den Importschutz für Butter; das zu tun ist nicht das Ziel des Bundesrates. Vielmehr wollen wir durch die Versteigerung die Kontingente für den Import von Butter künftig besser an mehr Akteure verteilen können, wie wir es auch beim Fleisch diskutiert haben.

Es ist heute so, dass praktisch der gesamte Markt von zwei grossen Berechtigten und einem kleinen Berechtigten kontrolliert und bestimmt wird. Das ist ordnungspolitisch nicht wünschenswert und führt sehr schnell zu kartellistischem Verhalten der Akteure. Das haben wir in allen Bereichen der Volkswirtschaft als nicht wünschenswerte Situation bezeichnet. Das allein ist schon Grund genug, Artikel 42 aufzuheben. Wenn wir mit der Zuteilung von Anteilen durch die Versteigerung weitere Akteure am Markt haben, so kann auch auf die Unzufriedenheit reagiert werden, die gerade in den letzten Monaten die Zeitungen gefüllt hat, indem die grossen Verteiler auf diese Problematik hingewiesen haben, auf die erhöhten Preise für Vorzugsbutter und die Verfälschung des Preises, zu der es kommt, weil mit der Preisdifferenz in der Regel die Industriebutter subventioniert wird. Darauf haben auch die Grossverteiler hingewiesen. Wenn Sie hier dem Bundesrat folgen, können wir auf diese berechtigte Kritik der Grossverteiler reagieren.

Es ist auch so, dass die Konsumentenschaft im Vergleich mit dem Ausland klar hohe Preise für Vorzugsbutter bezahlt. Das hat natürlich auch mit dem Regime im Buttermarkt zu tun. Wir sind auch überzeugt, Herr Walter, dass sich mit diesem Antrag nicht sehr viel an der Grundstruktur des Importschutzes ändert. Sie können die Menge an Milch, die zu Butter verarbeitet wird, nämlich auch hier nicht steuern, weder heute noch morgen. Über genau dieselbe Situation haben wir vorhin beim Käse diskutiert. Insofern halte ich das für kein Argument, um hier dieses Regime zu verlängern.

Anfügen möchte ich auch noch, dass die heute von der Privatwirtschaft abgeschöpfte Rente zwar privatrechtlich organisiert wird, dass die Weiterleitung der Preisdifferenzen für uns aber nur wenig transparent ist. Auch das ist ein Grund, hier mit dem neuen Importregime mehr Transparenz anzustreben.

Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat zu folgen.