Brun Franz · Nationalrat · 2007-03-14
Brun Franz · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Walter Hansjörg: Weiterführung des geltenden Buttereinfuhrsystems, Umsetzung des Antrages durch Aufhebung, eventuell Verlängerung der Befristung von Artikel 42 bis zum 31. Dezember 2011 in Artikel 188 Absatz 3.
Der Bundesrat will per 1. Januar 2009 die Beihilfen im Milchbereich und das heute geltende Buttereinfuhrsystem aufheben. Die Abschaffung dieser Instrumente würde zu einem massiven, unverhältnismässigen Druck in verschiedenen preissensiblen Systemen der Milchwirtschaft und zu empfindlichen Erlös- und Einkommenseinbussen bei den Milchproduzenten führen. Die vorgesehene Teilkompensation über Direktzahlungen vermag den durch die Abschaffung dieser Instrumente ausgelösten wirtschaftlichen Druck bei den Milchproduzenten nur ungenügend zu dämpfen. Wenn schon die Beihilfen auf Ende 2008 aufgehoben werden, muss wenigstens die geltende Buttereinfuhrregelung weitergeführt werden.
Diese Buttereinfuhrverordnung ist ein sehr gutes Beispiel für die von der Politik eigentlich angestrebte Ordnung, wo der Bund den Rahmen vorgibt und die Regulierung des Marktes der Branche übertragen wird. Konkret erteilt das Bundesamt für Landwirtschaft aufgrund der Inlandleistung im Rahmen des Zollkontingents jährlich die Generaleinfuhrbewilligungen für Butter. Die Branche, vertreten durch die Branchenorganisation Butter, tätigt dann die Importe mengenmässig und zeitlich so, dass zum einen die Versorgung sichergestellt ist und zum anderen keine Importbutter-Überschüsse entstehen.
Es gibt keinen plausiblen Grund, das bewährte System durch eine Kontingentsversteigerung zu ersetzen. Das Versteigerungssystem ist in keiner Art liberaler als die bestehende Regelung. Mit der Rückführung der Zuständigkeit in die Bundesverwaltung müsste hingegen damit gerechnet werden, dass die Butterimporte weniger marktgerecht erfolgten und das System zudem für alle Akteure völlig [PAGE 245] unberechenbar würde. Die geltende Buttereinfuhrregelung ist ein zentraler Faktor für einen stabilen Gesamtmilchmarkt. Es ist auch nicht verständlich, dass die bisher zweckgebundenen Erträge aus den Buttereinfuhren zu einem grossen Teil in die allgemeine Bundeskasse abgezogen werden und nicht mehr für die Milchmarktregulierung zur Verfügung stehen sollen. Aus diesen Gründen ist die bestehende Buttereinfuhrregelung bis mindestens 2011 beizubehalten.
Stimmen Sie dem Minderheitsantrag Walter Hansjörg zu, der in der Kommission nur ganz knapp mit 10 zu 11 Stimmen unterlegen ist.