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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14

Wortprotokoll

Wir sind bei Artikel 27b, einem Artikel, der im Ständerat entgegen dem Antrag des Bundesrates neu eingeführt worden ist und den auch Ihre vorberatende Kommission mit 17 zu 7 Stimmen angenommen hat. Es geht um die bereits gestern diskutierte Frage, ob man hier im Landwirtschaftsrecht sektoriell den Parallelimport von landwirtschaftlichen Investitionsgütern und von Produktionsmitteln einführen soll. Sie wissen, dass der Bundesrat bisher in sämtlichen Berichten, die zur Frage der Parallelimporte vorliegen, am Prinzip der nationalen Erschöpfung festgehalten hat. Heute ist es ja so, dass es keine gesetzliche Regelung gibt; dass die nationale Erschöpfung gilt, ist im berühmten Kodak-Fall vom Bundesgericht entschieden worden. Daran orientiert sich der Bundesrat. Er hat in der Botschaft zur "AP 2011" darauf verwiesen, dass Parallelimporte von Produktionsmitteln und landwirtschaftlichen Gütern grundsätzlich möglich sind, wenn der Patentschutz abgelaufen ist. Wir sind der Meinung, dass dort, wo ein Patentschutz besteht, ein Übergang zur internationalen Erschöpfung zwar Kostenreduktionen für die Landwirtschaft zur Folge hätte, wie gestern gesagt wurde; der Bundesrat hat die Risiken eines solchen Überganges, wie ihn der Ständerat und Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben vorschlagen, aber klar als höher eingestuft.

Im Rahmen des Patentrechtes, in der generellen Frage, hat ja der Bundesrat, wie Sie wissen, die Annahme Ihrer Motion beantragt und wird in diesem Jahr nochmals Bericht darüber erstatten. Somit werden Sie auf diese Frage zurückkommen.

Wie ich im Ständerat gesagt habe, ist die Formulierung, die gewählt wurde, in rechtlicher Hinsicht WTO- und Trips-kompatibel; das ist so. Aber der Bundesrat hält wie gesagt die Risiken, wenn die Schweiz als einziger OECD-Staat zur internationalen Erschöpfung übergeht, für grösser als den Nutzen für die Landwirtschaft.

Wir bitten Sie daher, die Minderheit zu unterstützen.