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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich habe Herrn Müller schon gesagt, dass sein Antrag ein "Schlaumeierantrag" sei. Nachdem Sie soeben beschlossen haben, dass die Bestimmungen betreffend die Höchstbestände in Kraft bleiben sollen, führt sein Antrag zu einer Aushebelung dieser Bestimmungen. Herr Müller hat in seinem Antrag eine Streichung von Absatz 2 von Artikel 46 vorgesehen. Das würde bedeuten, dass man theoretisch die Höchstbestände verzehnfachen könnte, weil zehn Tierkategorien bestehen. Heute ist die Begrenzung für den Betrieb vorgesehen. Das ist somit ein Widerspruch zum Entscheid, den Sie soeben getroffen haben. Die Tierbestände können nicht um diesen Faktor anwachsen, weil schon das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz sowie das Raumplanungsrecht Grenzen setzen. Diese könnten Sie auch mit einer Streichung von Absatz 2 nicht umgehen.

Ich beantrage Ihnen daher, diesen Antrag abzulehnen.

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