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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2007-03-14

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Es geht bei meinem Antrag um den Ersatz von Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes. Dort stand geschrieben, dass der Bund die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte mit Beiträgen unterstützen kann. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, wenn diese Unterstützung künftig nicht mehr gewährt wird; der Ständerat hat das so entschieden.

Notwendig ist eine Ausnahme bei den Zucht- und Nutztieren. Deshalb bringe ich diesen Antrag hier beim Kapitel Viehwirtschaft und nicht bei Artikel 26 im ersten Kapitel, wo die allgemeine Exportförderung im alten Gesetz geregelt war. Frau Bundesrätin, ich höre Ihre Stimme bereits jetzt in meinen Ohren. Sie werden mir jetzt dann gleich vorwerfen, dass die Exportunterstützung ordnungspolitisch falsch und deshalb abzulehnen sei. Ich weiss es, sie ist falsch. Sie ist in der Industrie falsch, und sie ist in der Landwirtschaft falsch. In der Industrie ist sie nicht üblich, in der Landwirtschaft hat sie Tradition. Die Exportunterstützung muss mittelfristig abgeschafft werden, schon nur um im Einklang mit den WTO-Bestimmungen zu sein. Die WTO schreibt das vor. Es sollte aber im Sinne einer kohärenten, verlässlichen Politik selbstverständlich sein, dass der Zeitpunkt für die Streichung der Beiträge mit dem koordinierten WTO-bedingten Stützungsabbau gleichgesetzt wird, das heisst konkret, dass das im Jahr 2013 vollzogen wird.

Hören wir doch auf, in vorauseilendem Gehorsam die Rolle des Musterschülers zu übernehmen. Mit der BSE-Krise in der Viehwirtschaft brach der Viehexport total zusammen. Seither wurde erfolgreiche Wiederaufbauarbeit geleistet. Ehemalige Märkte konnten zurückgewonnen werden, auch neue Märkte wurden erschlossen, ich denke beispielsweise an die Ostmärkte, an Osteuropa mit vielversprechenden Absatzmärkten. Der Marktaufbau ist aber noch nicht abgeschlossen. Wird die Exportunterstützung per sofort abgeklemmt, bedeutet dies, dass von den heute vielleicht rund 4000 Exportkühen noch rund 200 Exemplare exportiert werden können, Exemplare der Spitzenklasse im Höchstpreissegment. Die anderen Tiere, rund 3800 Tiere, bleiben auf dem Schweizer Markt, sie belasten den Milch-, sie belasten den Käse- und natürlich auch den Fleischmarkt. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft: "Die Viehaufzucht ist und bleibt eine wichtige Alternative zur Milchproduktion im Berggebiet." Weiter schreibt er: "Deshalb wird der Export von Zucht- und Nutztieren auch in Zukunft ein wichtiges Marktsegment für die inländische Viehwirtschaft bleiben." Nein, das wird er nicht, wenn mit der Unterstützung abrupt aufgehört wird, bevor die ausländische Konkurrenz damit aufhören muss.

Frau Bundesrätin, stehen Sie bitte zu dem, was Ihr Vorgänger in der Botschaft geschrieben hat, und geben Sie den Schweizer Bauern mit der Exportunterstützung die gleich langen Spiesse, wie sie die ausländischen Bauern noch haben. Dies kann zeitlich und betragsmässig in degressiver Art und Weise erfolgen, damit eine Schocktherapie im Jahre 2013 vermieden werden kann - ich wähle bei meinem Antrag absichtlich eine Kann-Formulierung und nicht eine Muss-Formulierung.

Für mich ist es selbstverständlich, dass der Zahlungsrahmen durch Änderung dieses Artikels nicht erhöht wird. Die Mehrbeträge in der Grössenordnung von 4 Millionen Franken sind im Viehbereich zu kompensieren, konkret: bei einer differenzierten Regelung der Raufutterbeiträge bei den Milchkühen. Dies ist auch deshalb gerechtfertigt, weil durch die Viehexportförderung insbesondere der Milch- und der Käsemarkt entlastet werden.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und die Viehexporte nicht in vorauseilendem Gehorsam per sofort zu unterbinden.