AB 72261
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Art. 48
Antrag Bigger
Abs. 1
.... werden zu 50 Prozent versteigert.
Abs. 2
.... werden zu 20 Prozent nach der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt. 30 Prozent werden den Schlachtbetrieben angerechnet. Davon ausgenommen ....
Abs. 3
Unverändert
Schriftliche Begründung
In Anbetracht der "AP 2007" betreffend Versteigerung des Zollkontingentes beim Fleisch und Abbau der Inlandleistung hat sich der Verdacht bestätigt, dass die Preise des Inlandfleisches in sich zusammenbrechen; dies ausser bei den Schlachtkühen und Milchkälbern, was jedoch auf den Rückgang der Produktion der umliegenden Fleischländer zurückzuführen ist.
Bei den Schafen ist dies sehr gut ersichtlich. Von nur etwa 45 Prozent Deckungsgrad des Inlandfleisches ist der Preis um etwa einen Drittel zusammengebrochen. Von dem Preis aus gesehen, hat sich die Zollkontingentversteigerung nicht bewährt. Die Folge davon ist, dass die Monopolisierung immer grösser wird. Somit werden die regionalen Schlachthof-Familienbetriebe zu stark geschwächt, und es werden keine Investitionen mehr getätigt.
Die ökologischen Aspekte wurden auch zu wenig in Betracht gezogen. Durch mehr Transportwege für Tiere wird die Gefährdung oder Auslagerung der Schlachthöfe ins Ausland die Folge sein, was besonders bei den Schafen und Hühnern zutrifft. Ebenso werden Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz beeinträchtigt.
Dass die Regelung der "AP 2007" noch viele offene Fragen hat, bestätigt sich mit den Motionen von Ständerat Büttiker und Nationalrat Hansjörg Walter.
Ich bitte um Zustimmung.
[VS]
Antrag Kunz
Abs. 2bis
Die Zollkontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Geflügelgattung werden zu 50 Prozent nach der erbrachten Schlacht- und Inlandleistung zugeteilt.
Schriftliche Begründung
Unsere Geflügelmastbetriebe sowie Verarbeitungsbetriebe kommen mit der neuen Importregelung je länger, je mehr unter Druck. Wir alle sind an einer einheimischen, tierfreundlichen Produktion interessiert. Leider werden aber die Anstrengungen dieser Branche, die Produktion mindestens zu halten, in keiner Weise honoriert, das heisst, beim heutigen Versteigerungssystem hat jeder die gleichen Rechte, [PAGE 253] gleichgültig, ob er eine Inlandleistung erbringt oder nicht. Dies gefährdet längerfristig die inländische Produktion; so hat z. B. die Migros die Trutenproduktion bereits eingestellt. So reduzierte sich z. B. die schweizerische Geflügelproduktion innert zwei Jahren um 15 Prozent gegenüber 2004, während die Importe im gleichen Zeitraum um 3,4 Prozent zunahmen. Wenn wir die einheimische Produktion und die damit verbundene Wertschöpfung nicht gefährden wollen, ist die vorgeschlagene Korrektur ein Muss. Ich bitte Sie dringend, werte Kolleginnen und Kollegen, meinem Antrag zuzustimmen.
[VS]
Art. 48
Proposition Bigger
Al. 1
.... aux enchères à raison de 50 pour cent.
Al. 2
.... sont attribuées à raison de 20 pour cent d'après le nombre d'animaux acquis aux enchères sur des marchés publics surveillés de bétail de boucherie. 30 pour cent sont imputés aux abattoirs. Ces dispositions ne s'appliquent pas ....
Al. 3
Inchangé
[VS]
Proposition Kunz
Al. 2bis
Les parts de contingent tarifaire pour la viande d'animaux de l'espèce volaille sont attribuées à raison de 50 pour cent en fonction de la prestation d'abattage et de celle fournie en faveur de la production suisse.