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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag Bigger abzulehnen. Er will mit einer Änderung von Artikel 48 die Zollkontingente neu regeln. Dieser Antrag würde einen Rückfall in die alte Ordnung bedeuten, und das kann ich natürlich nicht unterstützen. Wir haben bei der Fleischversteigerung ja schon gestern über gewisse Grundsätze geredet, und es werden hier immer wieder falsche Thesen aufgestellt, die so einfach nicht stimmen.

Wir haben mit der Evaluation dieser Fleischimportversteigerung festgestellt, dass kein negativer Einfluss auf die Produzentenpreise feststellbar ist. Wir haben beim Rindvieh seit der Einführung der Versteigerung sogar steigende Produzentenpreise. Wir haben tendenziell, auch das eine Erfahrung, tiefere Margen für die Verarbeitung und den Handel. Bauern haben vor diesem System immer bemängelt, dass die Preissenkung der Agrarprodukte nicht an die Konsumenten weitergegeben wird. Ich frage Sie, weshalb man jetzt ein wirksames Instrument gegen die Preisschere wieder preisgeben will. Die Versteigerung - auch das können wir klar nachweisen - hat den Kreis der Importeure erweitert. Es ist somit also ein wettbewerbs- und KMU-freundliches Instrument. Auch hier sollte man jetzt nicht rückwärtsgerichtet wieder ein Importsystem mit Oligopolen und vertikalen Bindungen innerhalb der Branche installieren. Nur dank den Versteigerungsmassnahmen hat der Bund zwar Einnahmen erhalten, aber tatsächlich fast 50 Millionen Franken wieder in die Branche zurückfliessen lassen durch die BSE-bedingten Entsorgungskosten von tierischen Nebenprodukten, die damit finanziert werden. Wir haben auch 100 Millionen Franken im Bereiche der Entlastungsprogramme verwenden können - damit die Agrarwirtschaft unter den Entlastungsprogrammen nicht leidet. Insofern ist das eben auch ein Grund, um hier beim jetzigen System zu bleiben.

Der Antrag Bigger ist meines Erachtens auch nicht ganz klar formuliert. Auf welche Weise wollen Sie denn 20 Prozent des Geflügel-, Schweine-, Pferde- und Ziegenfleisches verteilen? Eine Antwort auf diese Frage bleiben Sie uns mit Ihrem Antrag schuldig. Ein weiterer Grund, der uns dazu führt, Ihren Antrag abzulehnen, ist eben auch, dass seine Umsetzung einen extremen administrativen Mehraufwand beim Vollzug zur Folge hätte, und mit dem Versteigerungssystem haben wir gerade hier vom Aufwand her positive Erfahrungen gemacht.

Der Antrag Bigger geht ja eigentlich in die gleiche Richtung wie der Antrag Kunz. Der Antrag Kunz hat einfach vor allem noch die Geflügelhaltung im Visier. Auch hier ist die Wirtschaftlichkeit der Trutenproduktion ja nicht ein Effekt, der direkt im Zusammenhang mit der Versteigerung der Zollkontingente steht. Die SEG-Poulets AG, heute die Bell AG, hat bereits 1999 unter dem damals geltenden Inlandleistungssystem die Trutenproduktion eingestellt. Auch die Schwierigkeiten im Jahr 2006 auf dem Geflügelmarkt, auf die Sie hinweisen, sind nicht eine Folge des Versteigerungssystems, sondern sind natürlich auf die Geflügelgrippe zurückzuführen, die einen erheblichen Rückgang des Konsums zur Folge hatte. Vorher, in der Periode 2001 bis 2004, hatte die inländische Geflügelfleischproduktion jährlich 1 bis gegen 8 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zugenommen. Auch das ist deshalb ein anderer Effekt als von diesem Import- und diesem Versteigerungssystem.

Mit den vom Bundesrat beschlossenen Schwellenpreissenkungen für Futtermittel um 3 Franken je 100 Kilo im Jahr 2005 und jetzt 2007 haben wir ja insbesondere auch die Wertschöpfungskette Geflügelfleisch entlastet. Eine weitere Senkung um 4 Franken je 100 Kilo, das wissen Sie, sieht der Bundesrat auf den 1. Juli 2009 vor. Das sind Hilfen, die dem Geflügelbereich Nutzen und Wertschöpfung bringen.

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