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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich habe ja schon eingangs darzulegen versucht, dass der Bundesrat wirklich gewillt ist, diese ökologischen Ziele weiterzuverfolgen - das auch nochmals für Frau Fässler -, aber dass ich das nicht auf Gesetzesstufe fixieren möchte.

Wie machen wir das? Nochmals: Indem wir erstens die Anforderungen für die Nährstoffbilanz in belasteten Gebieten verschärfen; zweitens, indem wir auf Verordnungsstufe den Grünstreifen entlang Gewässern von 3 auf 6 Meter verbreitern; drittens, indem wir mit der Ökoqualitätsverordnung Anreize für Qualität setzen und dort auch mehr Mittel zur Verfügung stellen; und viertens, indem wir auch beim Vollzug mehr noch bestehende Lücken schliessen. Gerade im Bereich der Hofdüngerverträge, die wir schon diskutiert haben, wissen wir, dass Handlungsbedarf besteht, und hier machen wir ja auch den Bericht zuhanden des Parlamentes über die Resultate des Projekts. Ich denke, dass vor allem auch dieser Grünstreifen und die konsequenteren Massnahmen im Vollzug Elemente sein werden, damit wir auf diesem Weg die Ziele erreichen, auch die zwei ökologischen Ziele, die jetzt noch verbesserungsbedürftig sind.

Im Fall der Minderheit Fässler, die ja 25 Prozent Stickstoffreduktion im Gesetz festschreiben will, ist es für uns einfach problematisch - ich habe das in der Kommission schon gesagt -, dieses Ziel im Gesetz zu definieren und dies dann noch zeitlich verbindlich auszuführen und mit den Direktzahlungen zu verknüpfen.

Ich möchte auch hier nochmals darauf hinweisen, dass diese Umweltziele in Zusammenarbeit mit dem Bafu festgelegt werden. Es wurde mir einmal gesagt, das Bafu werde vom EVD hier nicht konsultiert. Ich habe extra nochmals mit dem Direktor des Bafu gesprochen, und er hat mir etwas anderes bestätigt. Die Zusammenarbeit ist sehr gut, und das Bafu ist daran, langfristige Umweltziele zu definieren, aber eben nicht nur für den Landwirtschaftsbereich, sondern generell. Diese werden noch dieses Jahr vorgelegt werden, und deshalb halte ich auch daran fest, dass es nicht klug ist, das jetzt quasi vorzeitig zu fixieren, sondern dass dies im Rahmen des ganzen Umweltrechtes geschehen soll.

Aber ich bin mit der Stossrichtung der beiden Minderheitsanträge wirklich einverstanden, und wir werden diese Ziele effektiv weiterverfolgen.

Noch eine Bemerkung zu den ökologischen Ausgleichsflächen im Minderheitsantrag von Herrn Hämmerle - ich habe sie schon in der Kommission gemacht -: Es ist so, dass die 7 Prozent der schweizerische Durchschnitt sind und dass wir im Talgebiet diese Anforderungen nicht erfüllen. Herr Binder hat es aber an sich richtig gesagt, und auch ich halte die Frist bis 2011 einfach nicht für realistisch. Ich habe mir jetzt noch die Zahlen geben lassen, die für das Jahr 2005 vorliegen - die Zahlen für das Jahr 2006 haben wir noch nicht. Hier ist eben der Stand der qualitativ wertvollen ökologischen Ausgleichsflächen per Ende 2005 im Berggebiet wirklich 7,51 Prozent - diese 7,51 Prozent schönen also die Bilanz -, doch im Talgebiet sind es 3,01 Prozent. Ich sehe beim besten Willen nicht, wie wir das in vier Jahren auf 7 oder noch mehr Prozent bringen wollen.

Ich habe es auch bereits in der Kommission gesagt: Wir haben hier gewisse Zielkonflikte bei den ökologischen Zielen. Wenn Sie den Tierschutz mit dem BTS- und dem RAUS-Programm oder mit der Freilandhaltung erhöhen wollen, haben Sie mehr Stickstoffemissionen und gefährden somit das ökologische Ziel. Auf der anderen Seite würden diese Massnahmen den Tierschutzbestimmungen natürlich entsprechen. Deshalb glaube ich, dass wir mit dem pragmatischen Weg, den wir hier verfolgen, durch die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Gewässerbereich und durch die auf Verordnungsstufe angesiedelten Anreize auch im Talgebiet, diese Zahl an Hektaren, die fehlen, verringern können. Aber ich zweifle, dass wir das bis 2011 erreichen. Falls man dort jetzt vermehrt mit Auflagen kommt, bei den Tierbeständen zurückfährt usw., werden wir auch einen Zielkonflikt mit der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft erhalten.

Deshalb sollten wir erstens einmal den Umweltbericht und dessen Vorschläge abwarten. Zweitens verspreche ich Ihnen, dass wir die Massnahmen auf Verordnungsstufe, die ich Ihnen geschildert habe, umsetzen werden. Und mit der Ökoqualitätsverordung, glaube ich, haben wir den besten Hebel, indem wir gerade auch bei extensiv genutzten Weiden Zusatzbeiträge einsetzen können. Das führt zu einer Verbesserung bei den ökologischen Ausgleichsflächen.