Lexipedia

Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-09-19

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-19

Wortprotokoll

Es handelt sich bei der Reorganisation der Informatik in der Bundesverwaltung um eine komplexe Vorlage, deren Behandlung sich unsere Kommission nicht leicht gemacht hat.

Prima vista besticht das Geschäft natürlich durch seinen hohen Wirtschaftlichkeitsgrad. Mit einem einmaligen Investitionsvolumen von 230 Millionen Franken sollen die Kosten für die Informatik jährlich um nicht weniger als 130 Millionen Franken reduziert werden können. In weniger als zwei Jahren wäre die Investition somit amortisiert.

Verbunden ist diese Reorganisation mit einer drastischen Reduktion der Leistungserbringer. Die rund 75 verschiedenen Instanzen, die heute im Informatikbereich Leistungen erbringen, sollen künftig auf gerade noch sieben reduziert und konzentriert werden.

Sie ersehen aus diesen Zahlen, dass die Informatik in der Bundesverwaltung in der Tat zu heterogen ausgelegt ist, zu umständlich betrieben wird und deshalb nicht mehr genügen kann, sowohl was die Kosten als auch was die Führung anbetrifft.

Entsprechend schlägt Ihnen die Staatspolitische Kommission einstimmig vor, dem Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für die Finanzierung der Investitionen zuzustimmen.

Gespalten war die Kommission hingegen, was die damit zusammenhängenden Personalmassnahmen anbetrifft. Aus der Fahne ersehen Sie, dass eine starke Minderheit hierfür lediglich 20, nicht 30 Millionen Franken bewilligen will; in der Detailberatung werden Sie die unterschiedlichen Gründe für die Anträge von Mehrheit und Minderheit zu hören bekommen.

Warum aber hat die Kommission es sich, wie ich einleitend bemerkt habe, bei der Behandlung der Vorlage alles andere als leicht gemacht, obwohl Handlungsbedarf und Wünschbarkeit klar gegeben waren?

Erlauben Sie mir, dazu noch ein paar Bemerkungen anzubringen: Das Projekt Nove-it (Reorganisation der Informatik und der Telekommunikation in der Bundesverwaltung) hat eben auch Kritiken ausgelöst, nicht zuletzt innerhalb der Verwaltung, wo man da und dort tief verankerte Besitzstände zu verlieren glaubt. So wurde unter anderem behauptet, die Konzentration der Leistungserbringer auf nunmehr wenige Informatikdienstleistungszentren könne die Qualität der Leistungen wie auch die Kundennähe beeinträchtigen. Ebenso gab es Stimmen, die Zweifel an der Kontrolle über den Projektablauf durchschimmern liessen, wodurch das Projekt gefährdet werden könnte. Da die Kontrolle über den Projektvollzug aber nicht mehr im Kompetenzbereich der vorberatenden SPK oder gar des Ratsplenums liegt, werden die Organe der parlamentarischen Oberaufsicht, also Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen, den Projektvollzug im Auge behalten müssen; entsprechende Schreiben an diese Kommissionen haben wir vorbereitet.

Im Übrigen hat sich die SPK bei der Beratung der Vorlage von allem Anfang an einen verwaltungsunabhängigen Informatikexperten zur Seite stellen lassen, ging es doch nicht nur um die Höhe des Verpflichtungskredites von 230 Millionen Franken, sondern auch um eine technologisch nicht einfache Materie, die Laien, wie wir Kommissionsmitglieder es ja weitgehend sind, schnell überfordert hätte.

Dieser Experte, Dr. Christian Schucan, diplomierter Informatikingenieur der ETH Zürich, übernahm die Rolle eines Advocatus Diaboli und stellte dem Departementschef, Bundesrat Villiger, und seinen Mitarbeitern vor versammelter Kommission jede Menge an kritischen Fragen. Weil nicht alle Fragen ad hoc zu unserer vollen Zufriedenheit beantwortet werden konnten, setzten wir die Bereinigung der Vorlage aus und gaben der Verwaltung Gelegenheit, zu den offen gebliebenen Fragen schriftlich Stellung zu nehmen. Es betraf dies vor allem die Kosten für die Harmonisierung der Infrastruktur, das Einsparungspotenzial, die Leistungsverrechnung und die Risikobeurteilung. Erst als diese Unklarheiten aus unserer Sicht bereinigt waren, stimmten wir der Vorlage einstimmig, mit 11 zu 0 Stimmen, zu.

Ich bitte Sie, auf beide Vorlagen, also auf den spezifischen Bundesbeschluss sowie auf die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes, einzutreten. In der Detailberatung werden wir die erwähnte Diskrepanz bei den Kosten für die Personalmassnahmen zu bereinigen haben.