Genner Ruth · Nationalrat · 2007-03-14
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Mein Vorredner hat es schon gesagt: Wir sind bei Artikel 70, bei den Direktzahlungen. Direktzahlungen wurden 1992 eingeführt. Sie haben sich in der Praxis bewährt, und sie sind permanent erhöht worden. Sie können aus der Fahne ersehen, dass wir von den Fraktionen der Grünen und der SP dem Bundesrat folgen und den grössten Betrag der "Agrarpolitik 2011" bei den Direktzahlungen allozieren wollen. Und das ist nicht wenig Geld: Es handelt sich um 11,25 Milliarden Franken.
Diese Gelder sind nicht einfach an die landwirtschaftliche Fläche eines Bauernhofes gebunden, sondern diese Gelder sind an Voraussetzungen gebunden, und das ist der ökologische Leistungsnachweis. Für diesen ökologischen Leistungsnachweis sind strenge ökologische Anforderungen zu erfüllen. Wichtige Teilziele wie Biodiversität und Nährstoffbilanz sind noch nicht erreicht. Und es geht nicht an, dass hier Lockerungen passieren. Lockerungen beim ökologischen Leistungsnachweis auf der Verordnungsstufe sind für uns nicht akzeptabel, weil sie zu einem vermehrten Einsatz von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln führen. Und das ist genau das, was ich mit meinem Minderheitsantrag zu Buchstabe f einbringen will: den Verzicht auf chemische Pflanzenbehandlungsmittel sowie ein Verbot von [PAGE 273] Vorlaufherbiziden und ein Verbot von chemisch-synthetischen Insektiziden im Ackerbau.
Keine Konsumentin bzw. kein Konsument empfindet den Einsatz von Herbiziden oder Insektiziden als ökologisch. Aber ich muss Ihnen sagen: Das sind die Leute, die über Steuern bäuerliches Direkteinkommen finanzieren. Deshalb legen wir den Finger drauf: Wir wollen, dass diese Anliegen zum Durchbruch kommen, dass die ökologischen Standards verbessert und angehoben werden - angehoben werden zugunsten einer Landwirtschaft, die keine Schäden hinterlässt, die langfristig Böden schont, Grundwasser schützt und die Biodiversität fördert und pflegt.
Das möchten wir auf der Gesetzesstufe festhalten. Es ist klar, dass die Verordnung in die Details gehen muss. Dieser Punkt im Gesetz soll ein klares Zeichen an die Bäuerinnen und Bauern sein, dass sich ökologisches Landwirtschaften lohnt, dass gerade auch aufwendige Arbeit unterstützt und finanziert wird. Das ist mein erster Minderheitsantrag.
Der zweite Minderheitsantrag ist ein neuer Buchstabe g. Sie sehen es auf der Fahne: In diesem Buchstaben wird verlangt, dass es einen Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und Futtermittel aus importierten gentechnisch veränderten Pflanzen gibt. Warum stellen wir hier diesen Minderheitsantrag? Wir hatten eine Volksabstimmung über ein Moratorium für Auspflanzung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Dieses Moratorium ist nun in Kraft und läuft, und noch während des Zeitrahmens der "AP 2011" läuft das Moratorium aus. Das ist der Grund dafür, warum wir jetzt den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und auf Futtermittel aus importierten gentechnisch veränderten Pflanzen als Voraussetzung für die Direktzahlungen im Gesetz festschreiben wollen.
Ich möchte auch hier festhalten: Die Bauern erhalten einen Mehrwert, wenn sie auf gentechnisch verändertes Saatgut und auf diese Futtermittel verzichten, denn sie schaffen sich damit eine Nische für Produkte, das sich am Markt besser verkaufen. Wir sind überzeugt, dass für diese Produkte auch ein besserer Preis gelöst werden kann. Wir sehen das vor allem in unseren Nachbarländern, wo Lebensmittel, die mit dem Begriff "gentechfrei" ausgezeichnet werden können, sich gut verkaufen, sich zu einem besseren Preis verkaufen.
Ich möchte Sie also bitten, diesen Minderheitsanträgen im Sinne einer Ökologisierung der Landwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen.