Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14
Wortprotokoll
Auch hier wurde es wieder sehr emotional. Ich bitte Sie doch, auch in Ihren Voten wieder ein bisschen sachlicher und ruhiger zu werden und nicht gereizt zu sein. Denn das tut der Sache keinen Dienst.
Der Antrag der Minderheit Hämmerle greift sicher eine Problematik auf, die besteht, die bekannt ist, dass nämlich Lohnzahlungen oder Abgeltungen von Arbeitsleistungen im Landwirtschaftsbereich zu untersuchen sind. Das machen wir nicht erst, seit die flankierenden Massnahmen getroffen sind - Herr Rechsteiner, ich hoffe, dass Sie mir zuhören, weil ich hier drin seit acht Uhr morgens zuhöre -, sondern wir machen das auch im Rahmen des Schwarzarbeitsgesetzes. Das ist der richtige Ort, um Missstände nicht nur im Bereich der Landwirtschaft, sondern generell zu ahnden. Dieses Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es wird auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite Verschärfungen bringen, und zwar gegenüber allen, die schwarzarbeiten lassen, die Verstösse im Bereich des Arbeitsrechtes begehen. Hier werden wir mit griffigeren Sanktionen das System justieren, aber nicht nur in einem Sektor, sondern generell. Das ist der richtige Weg des Bundesrates und auch des Parlamentes, den man beschritten hat.
Hier reden wir über Direktzahlungen. Die erhält man für landwirtschaftliche Leistungen. Deshalb sind Kürzungen dieser landwirtschaftlichen Direktzahlungen und Sanktionen auch konsequent immer mit Verstössen gegen landwirtschaftliche Gesetze gekoppelt. Es ist nicht so, dass Sie damit Sozialpolitik verbinden können, sondern es geht darum, Kürzungen bei den Direktzahlungen ins Auge zu fassen, wenn man z. B. gegen das Tierschutzgesetz verstösst, wo wir sagen: "Den ökologischen Leistungsnachweis musst du erbringen. Wenn du das nicht tust, erhältst du keine oder reduzierte Zahlungen." Lohnfragen, Arbeitnehmerpolitik überlassen wir generell in allen Branchen erstens der Sozialpartnerschaft, zweitens der Gesetzgebung, wie ich sie mit dem [PAGE 279] Schwarzarbeitsgesetz zitiert habe, und generell dem Arbeitsgesetz. Wir regeln nicht einzelne Sektoren und dann noch gekoppelt mit dem Direktzahlungssystem.
Sie haben ins Schwarzarbeitsgesetz für die Baubranche und auch für die Landwirtschaft Streichungen eingebaut. Das war der richtige Weg. Aber hier ist effektiv der falsche Ort.
Herr Rechsteiner Paul, Sie haben von massivem Missbrauch in diesem Bereich gesprochen. Wir kennen seit Juni 2005 die Kontrollen im Zusammenhang mit diesen flankierenden Massnahmen. Wir haben in Kantonen die Betriebskontrollen durchgeführt. Ihre Aussagen entsprechen nicht den Fakten, die die tripartiten Kommissionen hier festgestellt haben. Es gibt Missbräuche, aber es wurden, in Sichtung aller Kontrollen, die wir bisher gemacht haben, 1,6 Prozent der Arbeitsverhältnisse beanstandet; 1,6 Prozent!
Ich will niemanden in Schutz nehmen. Das ist auch zu verurteilen, das geht nicht an. Aber man kann mit diesem Prozentsatz von Missbräuchen, die wir festgestellt haben, nicht sagen, das sei eine alarmierende Situation und das zwinge den Bundesrat, nun tätig zu werden. Sie wissen, dass die tripartiten Kommissionen gemäss Artikel 359 und 360 OR genaue Vorgaben haben, erstens wann sie dem Bundesrat Antrag stellen und zweitens wie man vorzugehen hat. Sie stellen Antrag, wenn Missbräuche festgestellt werden. Und mit diesen Kontrollen, mit diesem Prozentsatz der Verhältnisse, die beanstandet wurden, ist die tripartite Kommission zur Auffassung gelangt, dass eben noch kein Missbrauch festzustellen sei, und deshalb hat der Bundesrat bis heute keinen Antrag, er müsse hier einschreiten. Wir halten uns an das Gesetz. Wir machen aber Folgendes, das ist effektiv so: Weil diese Kontrollen und Zahlen, die vorliegen, das statistische Material, ungenügend sind, führen wir, einer Empfehlung der tripartiten Kommission folgend, diese Erhebungen weiter. Wir haben die Kantone auch angewiesen, das statistische Material zu verbessern, damit aussagekräftige Daten vorhanden sind. Das ist der Weg, den wir weiter beschreiten müssen.
Noch etwas: In zwei von vier Kantonen, die Anlass zu Beanstandungen gaben, waren kantonale Gesamtarbeitsverträge vorhanden. Also hat offenbar auch ein GAV nicht davor geschützt, dass Missbräuche vorgekommen sind.
Deshalb bin ich überzeugt: Die Aufnahme von Bestimmungen betreffend einen Normalarbeitsvertrag erfolgt hier, gekoppelt mit den Direktzahlungen, am falschen Ort. Ich erwarte von den Landwirten, dass sie ihre Angestellten korrekt entlöhnen, dass die Kündigungsvorschriften eingehalten werden und die Zahl der Stunden, die geleistet werden müssen, branchenkonform sind. Hier nehme ich auch den Präsidenten des Bauernverbandes beim Wort, der im Gespräch mit den Sozialpartnern zugesichert hat, das anzugehen und darauf hinzuarbeiten, dass wir auch in dieser Branche zu einem Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag kommen. Ich vertraue darauf, dass dies weiter vorangetrieben wird. Es ist aber effektiv falsch, diese Problematik losgelöst vom OR, losgelöst von der Sozialpartnerschaft, gekoppelt mit den Direktzahlungen zu lösen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen hier klar, den Antrag der Minderheit abzulehnen.