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preparatory:AB 72392

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Bei meiner Minderheit geht es um einen Beschluss des Ständerates. Ich nehme ihn da wieder auf. Der Ständerat hat diese Formulierung mit 21 zu 8 Stimmen so akzeptiert. Allerdings wurde dann bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse das qualifizierte Mehr nicht erreicht. Deshalb erscheint diese Formulierung nicht auf der Fahne. Ich möchte dem Ständerat nochmals die Gelegenheit geben, hier die Ausgabenbremse zu lösen.

Es geht darum, dass Beiträge und Investitionskredite für Vorhaben gewährt werden können, welche die Produktion und Verarbeitung regionaler Produkte unterstützen, unabhängig davon - ich betone: unabhängig davon -, wer diese Vorhaben vom Zaune bricht. Es ist für mich absolut stossend, wenn die Zuteilung von Beiträgen und Investitionskrediten davon abhängt, ob ausschliesslich Landwirte zum Beispiel eine Alpkäserei betreiben oder ob ein Gewerbler, zum Beispiel ein Käsermeister, mit dieser Aufgabe betraut wird. Wenn schon immer moniert wird, wie wichtig die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Gewerbe ist, insbesondere in den Berg- und Tourismusregionen, dann darf es nicht sein, dass die Auszahlung von Investitionsdarlehen von der Betriebsform des Verarbeitungsbetriebes abhängt bzw. von der Eigentümerschaft des Betriebes. Ob eine landwirtschaftliche Verwertungsgenossenschaft die Verarbeitung und den Vertrieb der Produkte übernimmt, ob es eine Einzelfirma ist, ob es eine GmbH ist, ob es eine Aktiengesellschaft ist, darf keinen Einfluss auf den Unterstützungsentscheid haben. Unterstützung soll es - wenn überhaupt Unterstützung gegeben wird - für die Erledigung einer Aufgabe geben, nicht für den Status oder für die Herkunft des Ausführenden. Das muss ein Grundprinzip sein. Alles andere ist ungerecht, verzerrt den Wettbewerb und ist abzulehnen.

Es darf natürlich mit Recht gefragt werden, ob die Investitionsunterstützung für nichtlandwirtschaftliche Betriebe überhaupt hier in dieses Landwirtschaftsgesetz gehört oder nicht. Ich bin der Meinung: Ja, solange es um die Verarbeitung und die Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten und Erzeugnissen mit hoher Wertschöpfung geht. Hier profitiert die Landwirtschaft als Ganzes und mit ihr die Berg- und Randregionen. Alternativ könnte natürlich die Ansicht vertreten werden, eine Unterstützung wäre über die neue Regionalpolitik angezeigt. Aber Sie wissen - wir haben sie [PAGE 290] kürzlich beraten -, dass dort die einzelbetriebliche Förderung nicht mehr vorgesehen ist, wie sie im alten Gesetz vorgesehen war, vor allem nicht für solche Miniprojekte, die hier zur Diskussion stehen. Deshalb ist das keine Alternative.

Erlauben Sie mir schliesslich eine Bemerkung zum Umfeld: In der Europäischen Union werden Investitionsbeihilfen als gängiges Stützungsmittel eingesetzt. Ich frage Sie: Wollen, ja dürfen wir unsere Betriebe in einem mehr oder weniger offenen Markt schlechter stellen als die europäischen Konkurrenten, in einem Markt, der immer offener wird? Ich erinnere an die Öffnung des Käsemarktes ab dem 1. Juni dieses Jahres. Nein, das wollen wir nicht.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.