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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-19

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-19

Wortprotokoll

Für den Bundesrat ist die Begleitung der vorliegenden Parlamentarischen Initiative ein wenig zu einem "Wechselbad" geworden.

Ich erinnere daran, dass die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates der Initiative keine Folge geben wollte. Dies entsprach der Haltung des Bundesrates zu früheren Vorstössen in dieser Sache. Der Nationalrat aber verlangte die Ausarbeitung einer Vorlage. In seiner Stellungnahme dazu hat der Bundesrat auf seine früheren Bedenken hingewiesen. Er hat sich aber zur Unterstützung der Initiative entschlossen, da der politische Wille im Nationalrat zur angestrebten Untersuchung ganz klar überwog und der Beschlussentwurf eine deutliche Begrenzung der Kosten vorsah. Grosse Begeisterung für das Projekt ist im Bundesrat allerdings nie aufgekommen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt nun, auf die Vorlage des Nationalrates nicht einzutreten. Die Gründe dafür entsprechen weitgehend denen, welche für den Bundesrat zu Beginn ebenfalls im Vordergrund standen. Für eine offizielle Untersuchung würde aber nach wie vor sprechen, dass ein Sonderbeauftragter die heute noch greifbaren Materialien rascher und wirkungsvoller zusammentragen, sichern und in den Gesamtzusammenhang stellen könnte, als dies mit einzelnen privaten oder universitären Projekten geschehen kann. Diese würden zwar nicht überflüssig, könnten aber auf die Vorarbeiten des Sonderbeauftragten zurückgreifen. Es muss in der Tat damit gerechnet werden, dass mit zunehmendem Zeitablauf Materialien verloren gehen und wichtige Zeitzeugen nicht mehr befragt werden können. Es lässt sich aber auch vertreten, dass die politische Dringlichkeit des Geschäftes infolge der seither stattgefundenen Entwicklung etwas in den Hintergrund gerückt ist und dass der denkbare praktische Nutzen für die Strafverfolgung und die Dienste der Spionageabwehr mit zunehmender zeitlicher Distanz geringer wird, so dass die historische Aufarbeitung dieses Abschnittes unserer jüngeren Vergangenheit durchaus den universitären und privaten wissenschaftlichen Institutionen überlassen werden könnte.

Der Bundesrat ist nach wie vor bereit, die Vorlage im Sinne seiner Stellungnahme vom 15. Juni 1998 mitzutragen, er kann aber auch mit dem von Ihrer Kommission angestrebten Verzicht leben.

Zur konkreten Frage von Herrn Reimann: Da muss ich passen.