Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-09-18
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-18
Wortprotokoll
Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c und Artikel 18b können wir gleich miteinander behandeln, da es in beiden Fällen um die Eingliederungsmassnahme der Kapitalhilfe geht. Artikel 8 Absatz 3 definiert, welche Massnahmen zu den Eingliederungsmassnahmen gezählt werden. Unter Buchstabe c wird dabei festgehalten, dass unter anderem die Kapitalhilfe zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen gehört. Artikel 18b regelt, dass die Kapitalhilfe invaliden Versicherten zur Aufnahme oder zum Ausbau einer Tätigkeit als Selbstständigerwerbende gewährt wird.
Die Minderheit der nationalrätlichen Kommission folgt nun in dieser Frage dem Ständerat. Sie beantragt - wir haben es gehört -, die Kapitalhilfe zu streichen. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die Kommission gegen die Streichung entschieden. Warum? Wenn wir die Kapitalhilfe im Gesetz lassen, bleiben wir noch stärker dem Motto "Eingliederung statt Rente" treu. Wir müssen nämlich alle Möglichkeiten der Reintegration von Personen in die Arbeitswelt offenlassen. Obwohl in der Praxis solche Fälle selten vorkommen - die Verwaltung spricht von etwa zwei bis drei Fällen pro Jahr -, kann es in Einzelfällen eine sinnvolle Massnahme bedeuten. Deshalb empfehlen wir Ihnen, bei beiden Bestimmungen an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten.
Sodann bereits an dieser Stelle folgende Bemerkung zum folgenden Buchstaben d - darüber wird es keine Abstimmung geben, aber dies diene der protokollarischen Festhaltung und Ihrer Information: Sie wissen, dass parallel zur IVG-Revision in dieser Session auch das Gesetzgebungspaket für den NFA behandelt wird. Mit diesem Paket werden wir uns in den kommenden Tagen beschäftigen.
Beim ersten Punkt, der Norm von Artikel 8 Absatz 3 Litera d, handelt es sich um eine Schnittstelle zwischen NFA und IVG. Die Sonderschulung oder "besondere Schulung", wie sie heute genannt wird, geht mit dem NFA von der IV an die Kantone über. Aus diesem Grund müssen die Auflistung der IV-Eingliederungsmassnahmen in Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe d IVG, die "Massnahmen für die besondere Schulung", sowie Artikel 19 IVG gestrichen werden. Beide Streichungen erfolgen auch im Rahmen der NFA-Gesetzgebung. Die "besondere Schulung" gehört dann nicht mehr zur Leistungspalette der IV.
Der zweite Punkt, den ich hier erwähne, betrifft das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG), das im Rahmen des NFA totalrevidiert wird. Wir haben im Rahmen der IV-Revision anfänglich ebenfalls Artikel 2c und Artikel 16 ELG revidiert, wobei sich diese Änderungen auf das geltende Recht beziehen. Es wird hier eine Koordinationsnorm brauchen, damit unsere Änderungen mit dem totalrevidierten ELG übereinstimmen. Die Formulierung wird die Redaktionskommission ebenfalls im Rahmen der Bereinigung der Texte für die Schlussabstimmung vorschlagen. Materielle Änderungen sind dabei selbstverständlich nicht vorgesehen.
Ganz ausdrücklich weise ich Sie darauf hin, dass die Redaktionskommission den redaktionellen Abgleich zwischen NFA-Gesetzgebung und der vorliegenden IVG-Revision vornehmen wird. Da der Nationalrat als Zweitrat bei der NFA-Gesetzgebung diese Anpassungen noch nicht berücksichtigen konnte, wird dies also erst später geschehen können.
Schliesslich - nachdem Kollege Fasel hier noch Ausführungen zur Neufinanzierung der IV gemacht hat - noch ganz kurz drei Bemerkungen dazu:
1. Es trifft nicht zu, dass die Bundesratsparteien dieses Junktim - so wie beschrieben - gemacht haben; es wurde klarerweise festgehalten, dass jetzt zuerst die materielle Revision erfolgt und nachher die Zusatzfinanzierung der IV behandelt wird.
2. Es ist ja bereits eine Subkommission daran, die IV-Finanzierung vorzubereiten. Es ist ganz klar, dass auch die drei bürgerlichen Bundesratsparteien diese Finanzierung mittragen werden. Es wird niemand im Ernst bestreiten wollen, dass eine Zusatzfinanzierung nötig ist.
3. Die IV-Revision muss noch diese Session zur Schlussabstimmung kommen. Alles andere wäre verantwortungslos. Jeder Monat Verzögerung kostet einen Haufen Geld. Wir müssen das Geschäft noch diese Session abschliessen.