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preparatory:AB 72548

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-18

Wortprotokoll

Wir probieren jetzt die Abstimmungsanlage aus. Bevor wir die erste Abstimmung durchführen, möchte ich Ihnen das Vorgehen mit dem elektronischen Abstimmungssystem zusätzlich zu den schriftlich abgegebenen Unterlagen nun noch mündlich erläutern.

Der Nationalrat verfügt auch in Flims über ein elektronisches Abstimmungsverfahren. Das System funktioniert allerdings etwas anders als das in Bern. Ich bitte Sie deshalb, die folgenden Punkte zu beachten:

An Ihrem Platz finden Sie einen Handsender sowie einen Umschlag mit Ihrem persönlichen, vierstelligen PIN-Code. Dieser gilt für die ganze Session. Zu Beginn der Sitzung oder spätestens zu Beginn der ersten Abstimmung schalten Sie den Handsender mit der Taste "C" ein. Sie können dies jetzt machen. Anschliessend - das müssen Sie jetzt noch nicht machen, weil ich es nachher nochmals ansagen werde - geben Sie Ihren PIN-Code ein und bestätigen ihn mit der Taste "Send". Dieses Prozedere - Taste "C", PIN-Code und Taste "Send" - ist vor jeder Stimmabgabe, also auch bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Abstimmungen [PAGE 1175] durchzuführen. Auf Ihrem Handgerät erscheint dann der Quittungstext "Stimmabgabe". Sollten Sie sich vertippt haben, erscheint die Anzeige "Falscher PIN"; geben Sie dann den PIN-Code nochmals korrekt ein.

Nach der Aufforderung zur Stimmabgabe können Sie stimmen; für Ja drücken Sie die Taste 1, für Nein die Taste 2, für Enthaltung die Taste 3. Korrigieren können Sie mit der Pfeiltaste. Achtung: Die Stimmabgabe wird erst registriert, wenn Sie zum Abschluss nochmals die Taste "Send" betätigen. Ich möchte Sie bitten, zu beachten, dass nachher eine Korrektur - anders als in Bern - nicht mehr möglich ist. Auf dem Handsender erhalten Sie dann den Quittungstext "Stimme abgegeben", und das entsprechende Lämpchen erscheint auf der Abstimmungstafel für Ihren Platz - auch bei den Berichterstattern für ihre normalen Plätze, nicht für die Berichterstatterplätze hier vorne.

Dieses mehrstufige System funktioniert mit Funk und braucht mehr Zeit. Eine Abstimmung wird rund 20 Sekunden dauern, also etwa doppelt so lange wie in Bern. Trotzdem werden wir mit diesem System einige Stunden gewinnen. Ausserdem bietet es Gewähr für eine korrekte Auszählung der Stimmen. Das System ist erprobt und arbeitet technisch einwandfrei - so wurde es uns versichert. Damit es aber auch funktioniert, bitte ich Sie, etwas Geduld zu haben und sich diszipliniert an die Regeln zu halten. Dazu gehört auch, dass die Handsender nicht aus dem Ratssaal mitgenommen werden dürfen.

Wir machen nun zunächst eine Probeabstimmung. Bitte schalten Sie Ihren Handsender ein, drücken Sie die Taste "C", und merken Sie sich Ihren PIN-Code. Personalisieren Sie jetzt Ihren Handsender durch Eingabe Ihres PIN-Codes und durch Drücken der Taste "Send".

Wir stimmen nun über folgende Frage ab: Wollen Sie hundert Jahre alt werden? (Heiterkeit) Ja heisst Zustimmung, Nein heisst Ablehnung. Es ist keine Abstimmung mit Namensliste. (Heiterkeit) Sie können Ihre Stimme abgeben. Ich bitte Sie, anschliessend die Taste "Send" zu drücken. - Sie haben sich mit 86 zu 55 Stimmen bei 20 Enthaltungen dazu entschlossen, hundert Jahre alt zu werden. (Heiterkeit)

Wir machen jetzt noch eine zweite Probeabstimmung. Wir stimmen über folgende Frage ab: Können Sie Romanisch sprechen? Denken Sie daran, dass Sie Ihren Handsender erneut mit der Taste "C" aktivieren und mit der PIN-Code-Eingabe personalisieren müssen. Dann drücken Sie die Taste "Send". Wir stimmen jetzt ab: Wer Romanisch spricht, stimmt Ja, wer nicht Romanisch spricht, stimmt Nein. Sie können stimmen. (Unruhe) Sie haben alles korrekt gemacht, aber ich habe zu früh gedrückt. Es war mein Fehler. (Heiterkeit)

Wir kommen nun zur richtigen Abstimmung zu Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c. Diese Abstimmung gilt auch für Artikel 18b. (Unruhe) - Wir stimmen ohne die elektronische Abstimmungsanlage ab. Bis morgen werden wir dann wissen, was wir falsch gemacht haben. Ich bitte die Stimmenzähler, ihres Amtes zu walten.