preparatory:AB 72555
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-18
Wortprotokoll
Mit dem Wortlaut des Ständerates findet in die Eingliederungsbemühungen der Invalidenversicherung ein neues Element Eingang. Wenn Frau Goll nun auch sagt, es handle sich nicht um einen Lohnbeitrag, so ist die Sache eben doch ausserordentlich problematisch. Wenn der Arbeitgeber Hand bietet zur Weiterbeschäftigung eines Betroffenen, bekommt er Geld - Geld von der staatlichen Versicherung, weil er jemanden anstellt. Der Bundesrat legt dann zwar die Bedingungen fest, aber letztlich muss er diese Bedingungen aufgrund der Formulierung, dass er dem Arbeitgeber Beiträge auszurichten hat, festlegen. Die Beiträge sind nicht etwa auszurichten, weil damit Folgerisiken verbunden sind; das haben wir in Artikel 18 geregelt und auch so vorgesehen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Dort besteht ja auch keine Differenz mehr. Hier aber geht es um einen Beitrag der Versicherung, weil der Arbeitgeber die Beschäftigung weiterführt; es geht also um eine Subvention aufgrund der Anstellung. Das ist eine "Gutmenschen-Entschädigung" oder wie auch immer Sie das nennen wollen, die einer Lohnsubvention gleichkommt. Das ist das neue Element; diesen Schritt sollte man unbedingt vermeiden.
Die Höhe des Lohnes - das ist allenfalls Teil einer Weiterbeschäftigung - muss der Leistungsfähigkeit angepasst sein und sollte nicht mit wettbewerbsverzerrenden Beiträgen verwässert werden. Wenn die Leistungsfähigkeit durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung bleibend eingeschränkt ist, dann soll die IV - dafür ist sie da - diese Beeinträchtigung mit einer Rente, mit einem Taggeld oder wie auch immer kompensieren. Wenn diese Beeinträchtigung mit Massnahmen vermieden werden kann, dann kann die Invalidenversicherung diese Massnahmen im Betrieb finanzieren. Das ist die Aufgabe der Invalidenversicherung. Die Invalidenversicherung ist aber nicht dazu da, Lohnbeiträge zu leisten - auch nicht mit einer einschränkenden Kann-Formulierung, wie es vorgesehen ist. Wir glauben, dass man darauf unbedingt verzichten sollte.
Der Grundfehler des ständerätlichen Beschlusses liegt darin, dass man für eine Anstellung Beiträge von der staatlichen Versicherung erhält; das ist das Problem. Indirekt oder sogar direkt kann man in diesem Zusammenhang auch von einer Lohnsubvention sprechen. Aus welchen Gründen auch immer, wo auch immer - in welcher Versicherung - so etwas erfolgt: Das ist unseres Erachtens verfehlte Sozialpolitik, das darf in einer Sozialversicherung keinesfalls Einzug halten.
Ich bitte Sie darum, der Mehrheit zu folgen.