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Walker Felix · Nationalrat · 2006-09-19

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Herr Müller hat Ihnen seinen Antrag so überzeugend dargelegt, dass Sie sich fragen: Wie kommt jetzt die Kommission dazu, diesen Antrag mit 18 zu 9 Stimmen abzulehnen? Vielleicht eine Vorbemerkung zu einem Punkt, wo man keinen Ermessensspielraum hat. Herr Müller, wir sind uns nicht einig. Wenn ich die bundesrätliche bzw. die ständerätliche Variante lese, heisst es dort: "Ist für bestimmte Gebietseinheiten kein Kanton oder keine Trägerschaft bereit, eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen, so kann der Bund die Ausführung Dritten übertragen." Nur dann! Das heisst, es gibt eine Bedingung. Im Antrag der Minderheit Müller Walter heisst es: "Der Bund kann die Ausführung auch Dritten übertragen." Hier werden Kantone und Dritte einander gleichgestellt.

Warum will man diese Bevorzugung der Kantone in diesem Bereich? Es ist ja notabene der kleinere Bereich; dieser projektfreie bauliche Unterhalt macht einen Betrag in der Grössenordnung von 50 Millionen Franken aus. Bei Absatz 2bis sprechen wir von einem Betrag in der Grössenordnung von 700 Millionen Franken. Es gibt natürlich handfeste Gründe; es sind folgende: Bei den Kantonen sind kompetentes Personal und die ganze Infrastruktur vorhanden. Dieser projektfreie Unterhalt muss überschaubar sein, man muss wissen, wovon man spricht; man muss entsprechende Kenntnisse haben. Etwas ganz Wichtiges: Von insgesamt 45 Werkhöfen haben bei den Kantonen 18 einen gemischten Betrieb; diese betreuen in ihrem Perimeter die Kantons- wie auch die Nationalstrassen. Wenn wir nun den Privaten einen Vorzug geben und die Kantone hintanstellen, dann haben wir hier Synergieverluste, und wir schaffen zusätzliche Schnittstellen.

Ein Wort zum Wettbewerb: Wer will denn schon etwas gegen Wettbewerb haben? Das ist die positive Seite dieses Antrages. Wenn aber der betriebliche Unterhalt von Privaten erbracht wird, verbessert sich die Stellung des Bundes nicht. Es würde zwar eine Ausschreibung vorgenommen, der Wettbewerb würde aber nur gerade zu jenem Zeitpunkt spielen. Während der ganzen Laufzeit des Vertrages käme es aber zu keinem Wettbewerb. Insofern muss man hier den tatsächlichen Verhältnissen etwas Rechnung tragen. Die Kantone wehren sich in diesem Bereich zu Recht, dass sie nicht mit Dritten gleichgestellt werden.

Das ist der Grund, warum wir Sie bitten, die bundesrätliche bzw. ständerätliche Variante zu favorisieren.