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Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-09-19

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, ein Fragenkomplex betrifft den Bereich Submission und Verantwortlichkeit bzw. Haftung. Es liegt etwas abseits des bisher Diskutierten, ist aber für die Planung der Kantone wahrscheinlich von grosser Relevanz: Es besteht Einigkeit darüber, dass die Auftragsvergebung vom Bund an die Kantone nicht dem Submissionsrecht des Bundes unterliegt. Was geschieht aber dann bei den Kantonen? Gilt ein Kanton, mit dem der Bund eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, als eine mit Aufgaben des Bundes betraute Organisation gemäss Artikel 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes? Wie sieht es dann aus? Haftet man nach dem Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes, oder haftet man nach kantonalem Gesetz? Eine analoge Frage für das Submissionsrecht: Wenn die Kantone Aufgaben vergeben, ist dann das Bundessubmissionsrecht oder sind die kantonalen Submissionsgesetze anzuwenden? Weiter kann man sich verschiedene Unterfragen vorstellen, je nachdem, ob die Kantone selber zum Beispiel eine Aktiengesellschaft bilden und die Aufgabe damit erfüllen. Ich habe Ihnen die Fragen schriftlich vorgelegt. Ich bitte einfach, das hier mal aufzunehmen, weil die Frage eben nicht nur hier bei Artikel 49a des Nationalstrassengesetzes von Relevanz ist, sondern im ganzen NFA-Bereich, weil ja die Kantone über Leistungsvereinbarungen tätig werden sollen.

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