Goll Christine · Nationalrat · 2006-09-19
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Die Volksabstimmung zum ersten Paket, konkret zu den Verfassungsänderungen bezüglich NFA, fand im November 2004 statt. Die SP bekämpfte das NFA-Projekt in dieser Volksabstimmung in einem Bündnis mit den Behindertenorganisationen. Wir taten dies aus staatspolitischen Gründen, insbesondere aber auch aus sozialpolitischen Gründen. Das NFA-Projekt beinhaltete von Anfang an, dass sich der Bund im Bereich der Sozialversicherungen entlasten will. Konkret bedeutete dies, dass der grösste Brocken von 2 Milliarden Franken die kollektiven Leistungen bei der Invalidenversicherung, das heisst die Sonderschulen, die Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen sowie die Weiterbildung des Fachpersonals, betraf. Das ist auch jetzt bei dieser Gesetzesumsetzung der Verfassungsbestimmungen wieder der Fall. All diese Aufgaben sollen in die finanzielle Verantwortung der Kantone abgeschoben werden.
Es geht bei dieser Ausführungsgesetzgebung jetzt aber nicht nur um die kollektiven Leistungen, sondern es geht auch um das KVG, konkret um die Prämienverbilligungsgelder von Bund und Kantonen zugunsten von Einkommensschwachen und Familien; es geht bei dieser Ausführungsgesetzgebung vor allem auch um eine Totalrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Unsere Befürchtungen waren von allem Anfang an, dass mit einer Kantonalisierung ein Abbau im Sozialbereich zu erwarten ist. Diese Befürchtung hat sich bestätigt, wie wir sehen, wenn wir jetzt das Gesetzesprojekt, dieses zweite Paket, das auf dem Tisch des Hauses liegt, konkret unter die Lupe nehmen. Es wird eine Rechtszersplitterung stattfinden, indem künftig 26 kantonale Gesetze massgebend sein sollen.
Im Rahmen der Abstimmungskampagne zu den NFA-Verfassungsbestimmungen wurden zahlreiche Versprechungen abgegeben. Sowohl der Bundesrat als auch die bürgerlichen Parteien und insbesondere auch die Vertreter und Vertreterinnen der Kantone versicherten mehrfach, dass mit diesem NFA-Projekt kein Abbau im Sozialbereich stattfinden solle. Die Kantone betonten, dass sie ihre finanzielle Verantwortung wahrnehmen wollten.
Wenn wir dieses Gesetzesprojekt anschauen, sehen wir, dass es sich einmal mehr um leere Versprechungen gehandelt hat. Die Politik der Versprechungen ist unzuverlässig, wie wir in der Zwischenzeit mehrfach erfahren konnten. Die Ausführungsgesetzgebung weist gravierende Mängel auf, die wir auch mit unserem Rückweisungsantrag aufgegriffen haben. Kurz zusammengefasst unsere wichtigsten Kritikpunkte, die gleichzeitig auch mit einer Rückweisung verbunden wären und den Bundesrat beauftragen würden, in diesen Bereichen Nachbesserungen zu machen:
1. Die künftigen Bundesbeiträge an die AHV und an die IV, wie sie jetzt im Gesetzesprojekt vorgesehen sind, sind ungenügend geregelt.
2. Im Bereich der Krankenversicherung wird es künftig möglich sein, dass sowohl die Bundes- als auch die Kantonsbeiträge an die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zulasten der Einkommensschwachen und der Familien heruntergefahren werden.
3. Dieser Punkt betrifft die Totalrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Mit den Neuerungen, die in dieser Vorlage enthalten sind, ist zu befürchten, dass neue Sozialhilfefälle geschaffen werden und dass insbesondere Kosten, die heute einheitlich, gesamtschweizerisch, festgelegt sind, ebenfalls einer Rechtszersplitterung zum Opfer fallen, was dann auch die Direktbetroffenen benachteiligt und zu einer Rechtsunsicherheit führt. Wir stören uns aber insbesondere daran, dass der Konsens, der in Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen erreicht wurde - und zwar im Rahmen des Bundesgesetzes zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) -, nun mit Minderheitsanträgen von rechts zerstört werden soll.
4. Ein letztes Element, das ebenfalls Bestandteil unseres Rückweisungsantrages ist, betrifft den Bildungsbereich. Gerade das NFA-Projekt hätte die Gelegenheit geboten, im Bereich der Bildungsfinanzierung endlich einheitliche Standards auf gesamtschweizerischer Ebene zu schaffen; es wurde von verschiedener Seite immer wieder betont, dass diese Gelegenheit sich insbesondere im Bereich der NFA-Gesetzgebung ergeben würde. Wenn wir auf die Kommissionsberatungen zurückblicken, dann sehen wir, dass diese Chance verpasst wurde. Auch das ist Bestandteil unseres Rückweisungsantrages, dass der Bundesrat hier noch einmal über die Bücher gehen und vor allem einen Vorschlag unterbreiten soll, der zu einer gesamtschweizerischen, einheitlichen Bildungsfinanzierung im Stipendienwesen führt.