Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-19
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-19
Wortprotokoll
Das Projekt NFA ist - das haben wir schon in der ersten Botschaft immer wieder betont - ein Projekt zum Thema Föderalismus. Immer wieder steht hier der Föderalismus zur Diskussion: der Föderalismus, der als Strukturmodell bei der kulturellen, der politischen Vielfalt unseres Landes seit Jahrzehnten Gevatter steht; der Föderalismus, der die Stabilität unseres Landes seit Jahren garantiert; der Föderalismus, der dieses Land zusammenhält. Dieser Föderalismus ist ein sehr feines Geflecht, ein Geflecht mit zahlreichen Facetten. Das zeigt sich schon am Umfang dieses Projektes, das sich über nicht weniger als 30 Bundesgesetze erstreckt, Gesetze, in denen das Verhältnis zwischen dem Bund und den Kantonen in zum Teil filigranem Zusammenwirken geregelt ist.
Nun sind wir an einem Punkt, wo ich sagen würde, dass dieser Föderalismus infolge Überregulierung gelegentlich zu ersticken droht, wo wir dem Föderalismus neuen Sauerstoff einflössen und einhauchen müssen. In diesem Zusammenhang - da bin ich mit Herrn Weyeneth durchaus einig - hätte man sich auch vorstellen können, das Projekt auszuweiten, etwas mutiger zu sein und eben noch mehr Bereiche einzubeziehen, damit die Kantone wieder etwas mehr Luft haben. Denn es geht ja letztlich darum, dass wir Verantwortung, Kompetenzen und Ressourcen zusammenführen - entweder beim Bund oder bei den Kantonen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Verfassungsartikel zugestimmt. Sie haben damit festgelegt, dass künftig sieben Bereiche unseres Staates ausschliesslich in der Verantwortung des Bundes liegen und dass der Rest im Wesentlichen im Verbund zwischen Bund und Kantonen bleibt. Dieser Verbund erfordert Spielregeln; das erfordert dann letztlich das Einvernehmen zwischen dem Bund und den Kantonen. In dieser Hinsicht - ich glaube, das darf man sagen, Herr Marti - war in der Vorbereitung dieses Programmes die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund intensiv. Es wurden alle diese Themen vorbesprochen, und ich möchte auch die Gelegenheit benutzen, um Ihrer vorberatenden Kommission für die Behandlung dieser komplexen Materie zu danken.
Diese Spielregeln - und damit komme ich zum Rückweisungsantrag - dürfen aber nicht dazu führen, dass wir gleichsam nebenher materielle Gesetzgebung betreiben. Es gibt Bereiche, in denen durchaus Pendenzen da sind. Es gibt Bereiche, wo man sich durchaus Fragen in Bezug auf die materielle Ausgestaltung stellen kann; es wurde gesagt. Es gibt grundlegende Fragen, die man sich durchaus stellen kann. Aber sie sind wahrscheinlich im Projekt NFA am falschen Ort gestellt. Insbesondere der von der Minderheit Goll gestellte Rückweisungsantrag basiert letztlich in vier Bereichen - nämlich im Bereich der Stipendien, der Bundesbeiträge an AHV/IV, dann bei der Prämienverbilligung und auch bei den Ergänzungsleistungen - auf einem verstärkten Bundesengagement. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen nicht aus finanziellen Gründen Gewichte verschieben, sondern wir wollen zuerst die Verantwortung und die Kompetenzen regeln und die Finanzen dann miteinpacken. Deshalb dürfen diese vier Bereiche nicht als Begründung für die Rückweisung angeführt werden. Es findet kein Abbau von Standards statt. Sie werden das insbesondere bei den Beratungen der drei Spezialgesetze noch feststellen.
Damit möchte ich gleichzeitig auch an Ihre Verantwortung appellieren, dass wir die Versprechen, die wir im Vorfeld der Verfassungsabstimmung gemacht haben, gerade auch im Bereiche der Behindertenbetreuung, jetzt auch halten. Ich glaube, dass das in der Vorbereitung, dem Ständerat und jetzt auch Ihrer vorberatenden Kommission gut gelungen ist, und ich ersuche Sie, bei diesen Gelegenheiten dann auch den entsprechenden Anträgen zuzustimmen. Ich ersuche Sie auch, dafür zu sorgen, dass wir nicht eine bisherige Bürokratie mit falschen Anreizen in gewissen Bereichen durch eine neue Bürokratie ersetzen, sondern dass wir gerade dem Instrument der Programmvereinbarung einmal eine Chance geben und eben nicht nach dem Prinzip "Kontrolle ist gut, Misstrauen ist besser" verfahren, sondern umgekehrt den Kantonen auch die entsprechenden Verantwortungen überlassen.
Ich ersuche Sie, den Minderheitsantrag auf Rückweisung abzulehnen, auf das Geschäft einzutreten und es in Verfolg Ihrer Kommissionsdebatten zu genehmigen.