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Frick Bruno · Ständerat · 2000-09-19

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Noch vier Bemerkungen:

1. Ein herzlicher Dank an Kollege Briner für die aufmerksame Lektüre. Es ist selbstverständlich, dass nicht die Arbeitnehmer den Mutterschaftsurlaub bezahlen, weil sie relativ selten gebären - es sei denn, wir würden einen Vaterschaftsurlaub einführen, aber das steht noch nicht zur Diskussion. (Heiterkeit)

2. Nun ernsthaft, zur Interpretation der Motion Spoerry: Herr Kollege David hat eine Interpretation gegeben, die wir auch schon gehört haben, die aber keineswegs jene der Motionärin und auch nicht jene der Kommission ist, wie es eben Frau Spoerry und Frau Brunner bestätigt haben. Unsere Auffassung ist klar: Die acht Wochen nach der Geburt sind durch den Arbeitgeber zu bezahlen. Diese acht Wochen werden nicht mit einer anderen Arbeitsleistungsverhinderung verrechnet, wie sie nach Berner oder Zürcher Skala möglich ist. Das ist die Interpretation der Kommission; sie deckt sich auch mit den Ausführungen der Motionärin selber.

3. Ebenso darf ich für die Kommission klarstellen, dass die Motion Spoerry kein Ersatz für eine Mutterschaftsversicherung ist. Damit kann ich auch Herrn Kollege Stadler und andere beruhigen. Ich habe klar gemacht, dass wir mit dem Postulat, das folgen wird, dem Bundesrat einen offenen Auftrag geben wollen, dass eben mittelfristig - ich sage jetzt: in vier bis sechs Jahren - eine Mutterschaftsversicherung realisiert werden soll.

4. Der letzte Punkt betrifft die verschiedenen Auffassungen in der Romandie, der Deutschschweiz und auch im Tessin. Ich verstehe die gewisse Enttäuschung von Kollege Lombardi, dass wir nicht bereits heute verbindlich ein Rezept für die künftige Mutterschaftsversicherung verabschieden. Aber ich glaube, wir haben als Ständekammer doch das Schrittmass klug zu wählen, und wir wollen zwei Elemente berücksichtigen:

Erstens geht es um eine "Respektzeit" nach der Volksabstimmung. Diese ist nach Auffassung der Kommission nicht gewahrt, wenn wir ein Jahr nach der dritten deutlichen Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung bereits wieder pfannenfertig ein Rezept vorgeben und damit in spätestens zwei, drei Jahren eine Volksabstimmung durchführen wollen. Das wäre nach Meinung der Kommissionsmehrheit eine Zwängerei, die staatspolitisch sogar gefährlich ist.

Zweitens wollen wir heute auch keine Typenwahl treffen, aber wir wollen den ganzen Fächer auftun und dem Bundesrat einen offenen, umfassenden Überprüfungsauftrag geben, so wie ich es geschildert habe. Die Typenwahl heute zu treffen, wäre verfrüht.

Was wir heute tun, ist ein massvoller Schritt vorwärts: Wir geben ganz klar unserer Auffassung, unserem politischen Willen Ausdruck, dass wir den verfassungsmässigen Auftrag wahrnehmen und mittelfristig eine Mutterschaftsversicherung realisieren wollen. Wir sind anderer Auffassung als Herr Kollege Jenny.

Die Mutterschaftsversicherung kommt, aber im richtigen Schrittmass und nach umfassender Prüfung. So glauben wir das Geschäft in die Hände des Bundesrates legen zu können. Das werden wir mit unserem Vorstoss tun, der in der Wintersession folgen wird.