AB 72650
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Was die Spitex schreibt, ist unbestritten. Wir sind uns alle darüber einig, dass sie eine ganz wichtige Organisation ist, aber das ist hier nicht das Thema.
Die Frage ist: Wo sollen diese Leute ausgebildet werden, und wer bezahlt das? Herr Bundesrat Merz hat es bereits angetönt, und ich will Ihnen sagen, warum die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen zu ihrem Mehrheitsentscheid gekommen ist, wonach Sie dem Entwurf des Bundesrates zustimmen sollten.
Wir finden, dass die Weiterbildung von Hilfspersonal im Rahmen der Bildungspolitik geregelt werden sollte. Hier sieht das Berufsbildungsgesetz mit der sogenannten Attestausbildung vor, Personen mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund auf einem vereinfachten Weg zu entsprechenden Abschlüssen zu führen. Es gibt die Möglichkeit verkürzter Ausbildungsgänge im Rahmen der Berufsbildung. Auch hier ist es letztlich eine Frage der Systematik, ob man neben der Schiene der Berufsbildung noch eine zusätzliche Unterstützung vorsehen und mit Mitteln des Sozialwerkes AHV finanzieren will. Wir erachten das aus grundsätzlichen Überlegungen nicht als zweckmässig. Der Umfang der Mittel ist nicht gross, es geht um eine Unterstützung in der Grössenordnung von 4 Millionen Franken.
Die Ausbildung bzw. Weiterbildung von Personal für den Spitex-Bereich kann übrigens über ganz verschiedene Kanäle geschehen, sie müssen nicht mehr über den bisher üblichen Weg ablaufen. Es gibt einerseits die Möglichkeit der innerbetrieblichen Weiterbildung, die inzwischen vermehrt zur Tagesordnung gehört und weiter ausgebaut werden soll. Zudem gibt es andererseits die Möglichkeit der berufsorientierten Weiterbildung. Im Bereich der Betagtenbetreuung läuft gerade ein neuer Ausbildungsgang, die Fachpersonbetreuung. Die Schulen für die Betagtenbetreuung gehen in die kantonale Kompetenz über. Es findet also ein grosser Umbau statt. Jetzt stellt sich die Frage, ob es während dieser Umbauzeit eine Absicherung in einem Gesetzeswerk wie dem NFA oder der IV braucht. Unseres Erachtens wäre eine Absicherung ein Misstrauensvotum gegenüber den Kantonen. Die Arbeiten sind angelaufen, um diesen Umbau gerade vorzunehmen.