Marti Werner · Nationalrat · 2006-09-19
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Sie haben es bereits ausgeführt, Herr Präsident: Wir beraten hier nicht nur meinen Minderheitsantrag zum AHV-Gesetz, sondern auch jenen zum IV-Gesetz und gleichzeitig die jeweiligen Übergangsbestimmungen. Es ist ein Gesamtkonzept, es geht bei allen vier Punkten um die gleiche Frage.
In der Kommission sind wir uns, was diesen Punkt anbetrifft, in vielen Fragen einig. Erstens sind wir uns einig, dass beim Übergang die Haushaltneutralität beachtet werden muss, d. h., der Bund soll genau gleich viel bezahlen wie bisher. Zweitens soll das Ganze transparent sein. Drittens müssen wir es noch in die richtige rechtliche Form bringen. Das Problem besteht heute darin, dass wir aufgrund der Zahlen, die wir für 2008 prognostizieren, noch nicht genau sagen können, welcher Prozentsatz schlussendlich vom Bund bezahlt werden muss. Wenn wir hier über Stellen hinter dem Komma streiten, geht es nicht etwa um Details, sondern um hohe Beträge, die schlussendlich der AHV zukommen oder nicht. Bei der AHV geht es hier gemäss den Prognosen um einen Betrag von 6648 Millionen Franken, bei der IV geht es um einen Betrag von 3776 Millionen Franken. Wenn Sie hier ein Zehntelsprozent mehr oder weniger ins Gesetz schreiben, hat das entsprechende Auswirkungen.
Wir haben die verschiedensten Lösungsansätze diskutiert. Schlussendlich blieben dann doch nur zwei Möglichkeiten. Die erste ist diejenige, die der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat: die Frage im Gesetz offen zu lassen - das ist die sogenannte Pünktchenlösung; Sie sehen sie auf der Fahne bei Artikel 103 Absatz 1 - und dann in einer Fussnote festzuhalten, dass der definitive Prozentsatz festgelegt wird, wenn er festgelegt werden kann. Das ist die Variante, die Ihnen die Minderheit beantragt. Dem steht die Variante des Ständerates gegenüber, der eine Zahl nennt, gleichzeitig aber sagt, es könne sein, dass diese Zahl nicht richtig sei; sie müsse, wenn sie nicht richtig sei, korrigiert werden.
Wenn wir nun über Transparenz und Richtigkeit entscheiden müssen, scheint mir die Variante des Bundesrates die richtige zu sein. Man ist ehrlich, man ist offen, man sagt: Heute können wir den Prozentsatz, der bei der AHV und bei der IV vonseiten des Bundes geleistet werden muss, noch nicht festlegen, wir werden es dann im Rahmen des dritten Paketes machen. Der Ständerat hingegen macht eine Vorgabe, von der er selbst weiss - und wir wissen es auch -, dass sie nicht richtig ist.
Wir haben in der Kommission noch eine dritte Variante diskutiert, die an und für sich die beste ist, nämlich die, im Rahmen des Gesetzes festzuschreiben, wie man schlussendlich zu diesem Prozentsatz kommt. Die Schwierigkeiten bei der Formulierung des Berechnungsmodus haben uns aber davon abgehalten, diese Variante aufzunehmen, sodass Sie schon heute entscheiden müssen. Wollen Sie transparent sein, wollen Sie richtig entscheiden? Dann müssen Sie die Fassung des Bundesrates wählen; dann müssen Sie den Prozentsatz offen lassen und ihn später festlegen. Oder wollen Sie wie der Ständerat eine Scheinrichtigkeit vorgeben, [PAGE 1219] gleichzeitig aber in den Übergangsbestimmungen festhalten, dass die Zahl allenfalls noch korrigiert werden muss?
In Anbetracht der hohen Beträge, die hier zur Diskussion stehen, beantrage ich Ihnen, der Minderheit zu folgen und der aus unserer Sicht richtigen und transparenten Variante des Bundesrates zuzustimmen.