Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-09-20
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20
Wortprotokoll
In der Tat ist das wahrscheinlich das Kernstück dieser Revision; es ist keine sozialpolitische, sondern eine finanzpolitische Frage. Was aus meiner Sicht auf den ersten Blick recht kompliziert erscheint, ist dann, wenn man in die Tiefe geht, doch wieder nicht so kompliziert. Ich müsste mindestens sagen: Wenn Sie sich die heutige Lösung in der Ergänzungsleistungs-Gesetzgebung ansehen, werden Sie feststellen, dass sie nicht einfacher ist.
An dieser Stelle möchte ich auch daran erinnern, dass der Ständerat gestern die Pflegefinanzierung diskutiert hat. Herr Nordmann hat es angesprochen: Ein Teil wird auch auf diese Gesetzgebung Auswirkungen haben; sie wird dadurch nicht einfacher werden.
Die Minderheit I (Schenker Silvia) und die Minderheit II (Recordon), auch Herr Parmelin mit seinem Eventualantrag, wollen mehr oder weniger beim bisherigen System bleiben. Wenn man aber versucht, eine Aufgabenteilung durchzuführen, dann sollte trotz gemeinsamer Zuständigkeit für die Sache mindestens die Finanzierungspflicht möglichst klar abgegrenzt sein - ich sage "möglichst klar". Die Kantone haben immerhin dieser vorliegenden Lösung zugestimmt. Wir können davon ausgehen, dass eine praktikable Durchführung möglich ist.
Der Ständerat hat übrigens seinen Vorsatz, eine Vereinfachung herbeizuführen, mit seiner Präzisierung in Absatz 4 bestärkt. Die Mehrheit beantragt Ihnen ja auch, diesen Absatz 4 in den Beschluss einzubeziehen. Die Aufgabenteilung, die hier der Bundesrat, vom Ständerat gestützt, vorschlägt, erachtet die Mehrheit damit als zweckmässige Lösung im Sinne des NFA. Es ist klar, dass die Kantone damit für Krankheits- und Behinderungskosten allein zuständig werden. In Artikel 14 wird dann der Rahmen für diese Zuständigkeit formuliert. Es ist ein sensibler Bereich, aber es heisst natürlich nicht, dass man deswegen nicht zu einer möglichst klaren Zuständigkeitsordnung und Kompetenzabgrenzung kommen sollte.
Die Kommission beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Sie hat den Antrag Schenker Silvia mit 14 zu 12 Stimmen und den Antrag Recordon mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Eventualantrag Parmelin lag der Kommission nicht vor.
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