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Schenker Silvia · Nationalrat · 2006-09-20

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

In Artikel 13 geht es um die Aufteilung der Kosten für die Ergänzungsleistungen zwischen Bund und Kantonen. Der Bundesrat schlägt vor, die Kosten unterschiedlich zu verteilen, je nachdem, ob eine Person, die Ergänzungsleistungen bezieht, zu Hause lebt oder in einem Heim oder auf einer Langzeitabteilung eines Spitals. Bei Personen, die in einem Heim oder einem Spital leben, soll nur ein Sockelbetrag von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert werden. Was darüber hinausgeht, sollen die Kantone allein tragen. Begründet wird diese Aufteilung [PAGE 1252] damit, dass der Bund nur im Bereich der Existenzsicherung mitzahlen soll. Ziel des Minderheitsantrages ist es, eine Gleichbehandlung von Ergänzungsleistungen an Personen in Heimen und an zu Hause Lebende herbeizuführen.

Es gibt zwei wesentliche Gründe für den Antrag der Minderheit. Der erste Grund ist das Gebot der Gleichbehandlung. Der Bund müsse sich nur an Ergänzungsleistungen beteiligen, die zur Existenzsicherung dienen, ist die Begründung für die unterschiedliche Behandlung. Nun ist aber "Existenzsicherung" kein exakt definierter Begriff. Bei zu Hause Lebenden gehören der allgemeine Lebensbedarf, die Miete und die sogenannt anerkannten Ausgaben dazu, zum Beispiel die, die wir vorhin bei Artikel 10 beschlossen haben. In der Diskussion in der Kommission zeigte sich, dass die Meinung weit verbreitet ist, jemand, der in einem Heim oder in einem Spital in einer Langzeitabteilung lebe, wähle diese Variante freiwillig. Das ist aber in den meisten Fällen nicht so. In einer Institution oder in einem Spital lebt, wer dauernd auf Pflege und Betreuung angewiesen ist und eben nicht allein leben kann. Existenzsicherung beinhaltet in diesem Fall dann halt Heim- oder Spitaltaxen und einen kleinen Betrag für die persönlichen Auslagen. Es geht nicht an, dass der Begriff "Existenzsicherung" herangezogen wird, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

Der zweite Punkt, weshalb wir diesen Minderheitsantrag gemacht haben, ist der enorme administrative Aufwand, der mit dieser Aufteilung verbunden ist. Die Lösung, wie sie der Bundesrat vorsieht, bedingt aufwendige Berechnungen. Es muss ein potenzieller Betrag zur Existenzsicherung berechnet werden, an dem sich der Bund beteiligt, damit dann der überschiessende Teil ausgeschieden werden kann.

Aus diesen beiden Gründen bitte ich Sie, hier dem Antrag der Minderheit zu folgen.