preparatory:AB 72760
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Hinsichtlich der Beitragsform macht das Gesetz den Kantonen keine Vorschriften. Sie sind frei, sowohl für Aus- wie für Weiterbildungen und unabhängig davon, ob es sich um eine Erstausbildung handelt, Stipendien oder Studiendarlehen zu gewähren. In der Vernehmlassung stand noch eine Variante zur Diskussion, die vorsah, dass für Erstausbildungen in der Regel Stipendien gewährt werden sollen, die durch Darlehen ergänzt oder ausnahmsweise ersetzt werden könnten. Der Bundesrat hat sich für die offenere Variante entschieden, weil er den Kantonen den notwendigen Handlungsspielraum belassen will.
Die Minderheit Stump nimmt nun diese Variante aus der Vernehmlassung wieder auf, verschärft sie aber, indem für Erstausbildungen ultimativ und nicht, wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, in der Regel Stipendien gewährt werden sollen. Der Minderheitsantrag bedeutet eine sehr weitreichende Einschränkung des Handlungsspielraums der Kantone. Die Kommission lehnt dies und damit den Minderheitsantrag mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Zum Antrag Markwalder Bär habe ich mich bereits bei der Behandlung von Artikel 4 geäussert und wiederhole nur noch das Grundanliegen, wonach ein derartiger Systemwechsel nicht an dieser Stelle ohne Dialog mit oder [PAGE 1240] Vernehmlassung bei den Betroffenen eingeführt werden kann; und ich bitte Sie, den Einzelantrag abzulehnen.