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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2006-09-20

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Beide Minderheitsanträge machen grossen Sinn, indem sie nämlich definieren, nach welchem Prinzip die Höhe der Ausbildungsbeiträge festzulegen ist.

Die Minderheit I (Meyer Thérèse) schlägt Ihnen einen minimalen Maximalbetrag vor, der bei 16 000 Franken pro Jahresstipendium liegt. Weil das etwas kompliziert klingt, wie vorhin beim Alter, hier die Interpretation: Das heisst, dass die Kantone ihre Maximalstipendien wohl höher, aber eben nicht tiefer als bei diesen 16 000 Franken ansetzen können. Das wäre also eine Harmonisierung innerhalb eines bestimmten Rahmens. Dieser Rahmen lässt aber trotzdem Freiheiten und Möglichkeiten zur Flexibilität. Diese Lösung ist zu begrüssen. Sie entspricht auch dem Willen der EDK, also der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren. Das Argument, wir würden hier zu stark in die Kompetenzen der Kantone eingreifen, stimmt also nicht. Es stimmt auch nicht, dass sich die Betroffenen, die Akteure selber, im Rahmen dieses NFA nicht geäussert haben. Sie wurden ja im Sinne einer Vernehmlassung begrüsst und haben sich auch verlauten lassen.

Die Minderheit II (Nordmann) nennt lediglich das Prinzip der Berechnung, nicht aber ein Minimum für den Maximalbetrag. Ausserdem verzichtet die Minderheit II darauf, Darlehen zu erwähnen. Das entspricht unserer Haltung, wonach Darlehen kein gleichwertiger Ersatz für Stipendien sein können.

Ich möchte Sie bitten, der Minderheit II (Nordmann) den Vorzug zu geben. In zweiter Linie wird die SP-Fraktion die Minderheit I (Meyer Thérèse) unterstützen.

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