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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-09-20

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20

Wortprotokoll

Mit dieser neuen Gesetzgebung wird im Rahmen des NFA eine Ausnahme gemacht. Der Bund zieht sich aus dieser Aufgabe zurück, diese Teile werden im Invalidenversicherungsgesetz aufgehoben und damit auch nicht mehr finanziert. Das ist klar eine kantonale Aufgabe.

Im Rahmen der Volksabstimmung über den ersten Teil des NFA wurde aber vor allem diese Entflechtung vonseiten der Behindertenverbände und anderer Kreise stark kritisiert. Um den Bedenken zu begegnen, hat man eine Regelung für diesen sensiblen Bereich der Behindertenwohnheime und -werkstätten in Aussicht gestellt. Mit der vorliegenden Rahmengesetzgebung wird nun dieses Versprechen eingelöst. Es geht vor allem darum, dass mit kantonalen Konzepten auf der Basis von interkantonaler Zusammenarbeit die wesentlichsten Elemente der Aufgabe sichergestellt werden: Bedarfsplanung, Grundsätze der Finanzierung, Weiterbildung des Personals, Umsetzung dieses Konzeptes und weitere Details, die aus dem Gesetz dann ersichtlich sind. Es sind Teile des gesetzlich vorgeschriebenen Konzeptes, welche dann der Bundesrat zu genehmigen hat, der damit die Koordination der Kantone in diesem Bereich sicherstellt. Gleiches gilt auch für die Anerkennung der Institutionen; zudem wird der Rechtsweg in dieser Rahmengesetzgebung festgelegt. Beim Übergang ist zudem vorgesehen, dass die Kantone die heute gültigen Leistungen mindestens drei Jahre in gleicher Art und Weise weiterzuführen haben, mindestens aber bis zur Genehmigung des genannten kantonalen Konzeptes.

Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten, nachdem ja damit ein Versprechen aus der Diskussion anlässlich der ersten NFA-Abstimmung eingelöst wurde; es besteht auch kein anderer Antrag. Eintreten ist unbestritten.