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preparatory:AB 72777

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20

Wortprotokoll

Die Mehrheit beantragt Ihnen bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b, die bundesrätliche Formulierung zu präzisieren. Der Bundesrat hat das ja auch angesprochen. Es scheint uns richtig, hier eine Differenz zu schaffen. Der Ständerat hat dann die [PAGE 1244] Möglichkeit, dieses Begehren und diese Formulierung nochmals genau anzuschauen.

Nicht wahr: Dass Betriebe, auch soziale Einrichtungen, wirtschaftlich geführt werden sollen, ist unbestritten. So hat es auch der Bundesrat formuliert. Ich habe noch nie einen Heimverantwortlichen gehört, der gesagt hat, er wolle seinen Betrieb nicht wirtschaftlich oder gar bewusst unwirtschaftlich führen. Es sollte allerdings auch bei sozialen Einrichtungen möglich sein, Betriebsvergleiche als Element zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitssteigerung einzuführen. Das war bisher eher verpönt. Um für die Kantone diese Möglichkeit zu schaffen, ist im Rahmengesetz eine koordinierte Rechnungslegung, die auch Vergleiche zulässt, vorzusehen. So sieht es die Mehrheit. Es ist nicht das Ziel, hier für die Kantone unnötige Vorschriften oder Einschränkungen vorzusehen, im Gegenteil: Die Zusammenarbeit mit Heimverbänden soll durch die Suche nach einer geeigneten, koordinierten Rechnungslegung gestärkt werden. Damit soll den Kantonen auch die Möglichkeit gegeben werden, in diesem sozialen Bereich Wirtschaftlichkeitsvergleiche anzustellen und die Qualität auch so zu beurteilen.

Die Kommission beantragt Ihnen darum mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b zu ergänzen. Der Antrag der Minderheit ist abzulehnen.