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preparatory:AB 72833

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-09-25

Wortprotokoll

Es geht um die Frage 06.5176 betreffend Euro 2008 und Steuern, die Herr Louis Schelbert stellt. Auch das ist eine Frage, die ich in Stellvertretung des Vorstehers des Finanzdepartementes beantworte.

Der Fragesteller spricht von Gerüchten, wonach ein Abkommen existiere, welches die Uefa von ihren steuerlichen Pflichten entbinde. Dem Bundesrat sind keine solchen Abkommen bekannt. Ich weiss nicht, wer sonst solche [PAGE 1290] Abkommen hätte abschliessen können. Bereits in der Botschaft vom 9. Dezember 2005 zur Änderung des Bundesbeschlusses über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 ist festgehalten worden, dass die Rechtslage für den Bundesrat klar ist. Dadurch sind die an der Uefa Euro 2008 teilnehmenden Spieler quellensteuerpflichtig für alle Einkünfte, die sie für ihre Teilnahme an den in der Schweiz stattfindenden Spielen erhalten. Für eine steuerliche Begünstigung der Spieler besteht keine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat diese Haltung wiederholt bekräftigt, so auch in der Fragestunde vom 13. März 2006. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird zusammen mit den zuständigen kantonalen Steuerverwaltungen alles Notwendige vorkehren, um die Quellenbesteuerung der Fussballspieler sicherzustellen.