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Wäfler Markus · Nationalrat · 2006-09-25

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-09-25

Wortprotokoll

Ich beantrage die Rückweisung dieser Vorlage an die Kommission, mit dem Auftrag, auf die Schaffung des Infrastrukturfonds vollständig zu verzichten und die dringenden Eisenbahnprojekte - wir haben es vorhin diskutiert - in die Leistungsvereinbarung mit den SBB zu integrieren. Im Falle einer Annahme meines Antrages müsste das dann mit dem vorhergehenden Beschluss in Übereinstimmung gebracht werden. Ebenso beauftrage ich die Kommission, die gesamten Verkehrsausgaben des Bundes schuldenbremsenkonform zu koordinieren.

Warum empfehle ich Ihnen den Verzicht auf die Schaffung eines speziellen Infrastrukturfonds? Der Infrastrukturfonds ist aus meiner Sicht so, wie er hier vorliegt, unnötig. Alle aufgeführten Projekte können im Rahmen der bestehenden, normalen, ordentlichen Bewilligungs- und Finanzierungsverfahren auf den Ebenen Gemeinde, Kanton und Bund evaluiert, entwickelt, zurechtgestutzt und realisiert werden, falls deren Notwendigkeit und Finanzierbarkeit erwiesen ist. Wir haben beim Bund und bei den Kantonen genügend rechtliche Instrumente, um die notwendigen Verkehrsprojekte über den ordentlichen Weg zu beschliessen und zu finanzieren.

Der Infrastrukturfonds ist aus meiner Sicht finanzpolitisch ein Sündenfall, dies, weil er Bundesausgaben in Milliardenhöhe aus dem Wirkungsbereich der Schuldenbremse herausmanövriert. Damit legen wir uns als Parlament selbst finanzpolitisch Handschellen und Fussfesseln an, welche unseren finanzpolitischen Handlungsspielraum schmerzhaft eingrenzen werden. Wir werden diese Einengung zu spüren bekommen, sobald wir in einem anderen Staatsaufgabenbereich finanzielle Schwerpunkte setzen wollen, der mehr finanzielle Bundesmittel benötigt, wie zum Beispiel im Bereich Bildung oder Forschung. Der Infrastrukturfonds wird quasi zu einem Selbstüberlistungstopf des Parlamentes, mit dem sich unser Parlament finanzpolitisch selbst betrügt.

Die heutige Verfassungsgrundlage betreffend die Verwendung von Geldern aus den Reserven des Strassenfonds und des Reinertrages der Treibstoffsteuern für Eisenbahnzwecke gemäss Infrastrukturfonds-Vorlage scheint zumindest nicht eindeutig klar. Es bestehen diesbezüglich widersprüchliche Rechtsgutachten. Zudem weise ich darauf hin, dass gerade die neuen Bestimmungen des neuen Finanzausgleichs frühestens ab 2008 rechtskräftig werden. In Volksabstimmungen wurden solche Zweckbestimmungen mehrmals abgelehnt, letztmals im Februar 2004.

Obwohl in der Infrastrukturfonds-Vorlage die Bestimmung enthalten ist, dass sich dieser Fonds nicht verschulden darf und die Gelder nicht verzinst werden, wird bereits die Ersteinlage von über zwei Milliarden Franken via Verschuldung des Bundeshaushaltes finanziert, weil ja bekanntlich im Strassenfonds ausser einer Gutschrift von knapp vier Milliarden Franken nur Löcher enthalten sind. Ich verweise auch auf die Erfahrungen mit dem FinöV-Fonds und auf diverse Anträge, die Sie in der Vorlage finden, die recht zu Gummibestimmungen werden.

Der Infrastrukturfonds liegt als Wunschzettel mit sämtlichen "Nice to have"-Projekten des öffentlichen Verkehrs vor, welche mit Hilfe dieses Fonds der notwendigen Diskussion über Verzichte und Prioritäten im Bereich des öffentlichen Verkehrs entzogen werden sollen. Der Infrastrukturfonds muss nach meiner Ansicht aus finanzpolitischen, aber auch verkehrspolitischen Gründen im Gesamtkontext der Verkehrsausgaben - mit Neat, mit "Bahn 2000", mit HGV-Projekten, mit der ZEB-Vorlage und deren Finanzierungsbedarf - sowie unter Einbezug der Betriebskosten, welche aus diesen Projekten zulasten des Bundes anfallen, diskutiert und beurteilt werden.

Ich bitte Sie, im finanzpolitischen und verkehrspolitischen Interesse unseres Landes auf den Infrastrukturfonds zu verzichten und meinen Antrag zu unterstützen.

[VS]