Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-09-20
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat zuerst für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Der Bundesrat hat insbesondere deutlich aufgezeigt, dass Fragen bezüglich des Status der Militärversicherung - also Struktur, Finanzierung, Trägerschaft, Rechtsform usw. - seit geraumer Zeit zwar ein Thema sind, die bisherigen Reformen von Armee und Zivilschutz der letzten Jahre aber im Wesentlichen durch interne organisatorische Anpassungen und personelle Straffungen aufgefangen worden sind. Dies ist durchaus positiv zu vermerken.
Das Bundesamt für Militärversicherung arbeitet unter den gegebenen Umständen sehr gut und mit verdankenswert geringem Verwaltungsaufwand. Trotzdem ist offenbar auch intern Reformbedarf erkannt worden, und zurzeit ist eine teils externe Expertengruppe an der Statusüberprüfung. So weit, so gut.
Trotzdem scheinen mir zu den Antworten des Bundesrates zum künftigen Vorgehen Bemerkungen und Hinweise in zwei Richtungen notwendig zu sein. Im Zentrum steht dabei das Verhältnis zur Suva, das meines Erachtens zu wenig einbezogen und abgeklärt wird. Dabei teile ich aufgrund der Ausführungen des Bundesrates vorerst die Auffassung, dass eine Ausgliederung der Militärversicherung aus der Bundesverwaltung, etwa im Sinne der Bildung einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt, nicht im Vordergrund steht, da der Bund diesfalls ja wohl auch erhebliche Rentenrückstellungen einschiessen müsste.
Der Verwaltungsaufwand der Militärversicherung würde gegenüber heute kaum geringer, im Gegenteil, und Synergien sind keine auszumachen.
Eine Ausgliederung der Eidgenössischen Rehabilitationsklinik Novaggio allein, möglicherweise wie angetönt in eine gemeinsame Trägerschaft mit dem Kanton Tessin, der offenbar schon heute einen grossen Teil der Novaggio-Patientinnen und -Patienten stellt, scheint zwar Sinn zu machen. Indessen fehlen hier in der Antwort des Bundesrates jegliche Bezüge zur Suva, welche ja ebenfalls Rehabilitationskliniken führt, wodurch sich auch in diesem Bereich bei einem Zusammengehen Synergien ergeben müssten, welche heute wohl brachliegen.
Dieser Miteinbezug einer Suva-Sicht bei den Arbeiten an der künftigen Form der Aufgabenerfüllung der Militärversicherung kommt auch bei der direkten Beantwortung der Frage, ob der Vollzug der Militärversicherung der Suva übertragen werden könnte, zu kurz. Dargestellt werden insbesondere die Hindernisse, nämlich die unterschiedliche Regelung des Verfahrens, des Haftungssystems, der Versicherungsart. Diese sollen zwar nicht negiert werden. Was mir aber etwas fehlt, ist die Darstellung der Gemeinsamkeiten, welche ein Zusammengehen durchaus sinnvoll machen können.
Hier nenne ich zuallererst das heutige Hauptproblem, sowohl der Militärversicherung als auch der Suva: Sie haben beide mit einem schwindenden Markt zu kämpfen. Sind es bei der Militärversicherung insbesondere die Reformen von Armee und Zivilschutz, welche eine weitere Verminderung der geleisteten Diensttage bringen werden, so wirkt sich bei der Suva die Fokussierung auf die Industrie mit ihrer tendenziell rückläufigen Beschäftigungszahl aus. Gerade aus dieser gemeinsamen Grundproblematik heraus müsste ein Zusammengehen sehr einlässlich geprüft werden - eigentlich steht ein solches wohl im Vordergrund.
Suva und Militärversicherung sind überdies Sozialversicherungen, die einen ähnlichen gesetzlichen Auftrag ausführen und weiterhin ausführen sollen. Beide weisen im Versicherungsbereich viele Parallelen auf. Sie haben ein weitgehend gleiches Leistungsspektrum von Heilkosten und Geldleistungen. Schadenabwicklung, Regresswesen und Rechtswesen sind analog. Beide verfügen über je eigene medizinische Dienste. Beide haben landesweit Aussenstellen. Beide besitzen, wie gesagt, Rehabilitationseinrichtungen. Über viele Bereiche findet schon bisher eine enge Zusammenarbeit statt. Mir selbst ist aus meiner früheren Tätigkeit auch das gemeinsame Handeln im Tarifbereich bestens bekannt.
Eine Integration von Militärversicherung und Suva müsste bei diesen vielen Gemeinsamkeiten und der weitgehend gleichen Ausrichtung zu einer Vielzahl von Synergiegewinnen führen. Zu denken ist etwa an die Informatik, an das Personalwesen, an die Finanzen, an die Statistik und nochmals an das Tarifwesen. Bei einem möglichen Übergang zu einem prämienfinanzierten Rentenwert-Umlageverfahren können wohl Versicherungstechnik, Anlageverwaltung oder Immobilienbewirtschaftung dazu kommen.
Denkbar ist im Übrigen mit der Suva wohl auch ein Vergütungsverfahren ohne Rückstellung. Langfristig gesehen dürften sich für den Bund so durchaus Einsparungen ergeben. Entscheidend scheint mir aber, dass auch für die Suva längerfristige Vorteile und Sicherungen resultieren. Diese Optik fehlt in der Beantwortung der Interpellation noch weitgehend. Unter diesem Gesichtswinkel erscheint der vorgestellte Zeitplan überdies eher grosszügig - dies mein zweites Anliegen -, auch wenn eine Teilrevision des Militärversicherungsgesetzes noch in dieser Legislatur vorgelegt wird.
Ich bitte den Bundesrat, die Überprüfungen von Militärversicherung und Rehabilitationsklinik Novaggio nicht auf die lange Bank zu schieben.