Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-09-26
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-26
Wortprotokoll
Aufgrund des neuen Parlamentsgesetzes - Artikel 49 Absatz 5 - besteht bei Anträgen, die finanzielle Bedeutung haben oder den Entwurf des Bundesrates wesentlich übersteigen, eine Konsultationspflicht bei der Finanzkommission. Es handelt sich hier also nicht um ein Mitberichtsverfahren - die Finanzkommission hat am 5. April 2006 zu dieser Vorlage einen Mitbericht verfasst -, sondern um die wesentlich schärfer anzuwendende Bestimmung der Konsultationspflicht.
Die KVF ist am 23. August 2006 mit dem Begehren an uns gelangt, unsere Stellungnahme zu diesem Artikel abzugeben. Wir haben tags darauf, am 24. und 25. August 2006, die Beschlüsse der KVF ausgiebig beraten. Die Finanzkommission hat mit 14 zu 6 Stimmen die KVF gebeten, auf ihren Beschluss zurückzukommen und dem Beschluss des Ständerates zu folgen.
Frau Fehr hat vorhin gesagt, es gehe nicht primär um finanzielle Belange. Der Finanzkommission geht es sehr wohl um finanzielle Belange. Schon die Aufstockung um 800 Millionen Franken, wie sie der Ständerat beschlossen hat, führt zu einer entsprechend höheren Schuldenlast und zu einer mit [PAGE 1333] etwa 32 Millionen Franken jährlich ins Gewicht fallenden Verzinsung dieser 800 Millionen Franken. Folgen Sie nun dem Antrag der Mehrheit der KVF, bedeutet das eine zusätzliche Verschuldung des Bundes mit zusätzlichen jährlichen Zinsaufwendungen zwischen 120 und 130 Millionen Franken - und das für Projekte, die in der fernen Zukunft liegen, die nicht vorhanden sind.
Ich bitte Sie, diesen Betrag nicht in den "Kühlschrank" des Fonds zu legen.
An und für sich ist schon die ganze Fondsübung etwas, das eigentlich den finanziellen Grundsätzen dieses Parlamentes widerspricht. Genauso verhält es sich mit der Verlängerung dieser Fondsbestimmung. Auch dieser Verlängerung hat die Finanzkommission nicht zugestimmt, und sie bittet das Parlament, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen.
Wenn der Ausbau des Autobahnnetzes im Verzug ist, so lag das in der ganzen Zeit, seit vierzig Jahren, nie an nichtvorhandenen Mitteln vonseiten des Bundes. In einzelnen Fällen war es so, dass die Kantone ihre Anteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen konnten und deshalb eine Verzögerung der Realisierung einzelner Abschnitte eingetreten ist. Aber in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Verzögerungen waren es andere Gründe als die finanziellen. Deshalb stellt sich schon ernsthaft die Frage, ob das Budget des Bundes jährlich zusätzlich mit 130 Millionen Franken Schuldzinsen zu belasten ist, für Projekte, die nur angedacht sind. Sie können jederzeit, wenn die Mittel in diesem Fonds nicht ausreichen, eine zusätzliche Fondsspeisung beantragen. Aber heute auf Jahre hinaus Mittel bereitzustellen, das halten wir für falsch.
Um der Ausgewogenheit nachzukommen, die der Präsident einer Kommission wahrzunehmen hat, möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Antrag der Finanzkommission an die KVF mit 14 zu 6 Stimmen erfolgt ist. Es gibt also auch eine Minderheit von 6 Kommissionsmitgliedern, die der Argumentation der Mehrheit der KVF gefolgt ist und deren Meinung vertreten hat. Sie haben sie gehört; ich komme darauf nicht zurück.