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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2006-09-27

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Neue Gesetze und Verordnungen sollte man eigentlich nicht bereits nach ein, zwei, drei Jahren ändern. Bei dieser Verordnung geht es aber - ich würde es so sagen - um eine Art Geburtsfehler. Es ist leichter, diesen Geburtsfehler jetzt zu korrigieren, als mit den ungewollten Auswirkungen zu leben.

Bei der Richterverordnung geht es um das Arbeitsverhältnis und um die Besoldung der Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten in St. Gallen und Bellinzona. Für die Höhe der Besoldung gibt es unendlich viele Kriterien. Wir würden wahrscheinlich nie zu einem gemeinsamen Nenner finden. Deshalb hat die Gerichtskommission beschlossen, in erster Linie auf das Alter der Richterinnen und Richter abzustellen. Gemäss Vorlage des Parlamentes mussten die Richter in die Lohnklasse 33 eingereiht werden, mit einer Spannweite von 130 000 bis 202 000 Franken. 130 000 bis 202 000 Franken ist eine recht grosse Spanne. Wir haben das Kriterium Alter zunächst einmal mit der Bestandesgarantie korrigiert, sodass eine Richterin, die an einem Bundesgericht zu arbeiten beginnt, zumindest denjenigen Lohn erhält, den sie in ihrer vorherigen Funktion hatte. Weiter können wir die Lebenserfahrung, die Berufserfahrung, die Ausbildung und gewisse Marktelemente berücksichtigen.

Störend an der Verordnung war vor allem der lineare jährliche Lohnanstieg von 3 Prozent. 3 Prozent von 202 000 Franken sind 6000 Franken, das entspricht 500 Franken pro Monat. Warum jemand einen so grossen Lohnanstieg haben muss, können Sie den Schweizerinnen und Schweizern nicht erklären. Deshalb haben wir den jährlichen Lohnanstieg korrigiert und bei 1,2 Prozent angesetzt. Das Ziel ist, dass jemand zumindest mit 62 Jahren auf das Maximum kommt. Es soll dies - und das möchte ich unterstreichen - keine präjudizielle Auswirkung auf das gesamte Besoldungssystem des Bundes haben. Es soll also nicht sein, dass man jetzt die Richterverordnung nimmt und sagt, ja, auch die anderen müssen jetzt dementsprechend kleinere Anstiege der Besoldung verkraften können. In dieser Verordnung wird schliesslich auch noch das präzisiert, was die Funktions- und die Präsidialzulagen anbetrifft.

Die Kommission für Rechtsfragen ersucht Sie darum - nach langer Diskussion, aber einstimmig -, der Änderung der Richterverordnung zuzustimmen, wie es zuvor auch der einstimmige Ständerat getan hat.