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Lang Josef · Nationalrat · 2006-09-27

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Dass die Diskussion über die Waffengesetzgebung an einem 27. September stattfindet, ist ein Zufall; entsprechend soll die Diskussion geführt werden. Niemand, der die von der Zuger Regierung geforderten Verschärfungen ablehnt, und niemand, dem sie zu weit gehen, muss sich vorwerfen lassen, sich an den Opfern des Zuger Attentats zu versündigen. Ebenso muss niemand, der sich für die Postulate der Zuger Regierung einsetzt und aufgrund der Zuger Erfahrungen eine Verschärfung des Waffengesetzes verlangt, heute auf seine Anträge und seine Argumente verzichten.

Tatsächlich hat sich die grüne Fraktion bei ihren Anträgen stark von den beiden ausführlichen Vernehmlassungen der Zuger Regierung vom Dezember 2002 und vom Oktober 2003 leiten lassen. Was das Waffengesetz betrifft, gehen wir in einem Punkt weiter: Wir stellen die gesetzliche Festschreibung des Rechtes auf Waffen infrage. Das bedeutet nicht ein Verbot. Das Recht auf Arbeit und das Recht auf eine Wohnung sind in diesem Land auch nicht gesetzlich festgeschrieben. Trotzdem sind das Arbeiten und das Wohnen nicht verboten. Aber wir fragen uns: Was ist das für eine Prioritätenliste, wenn Anträge, das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit festzuschreiben, wiederholt abgelehnt worden sind, wir aber über ein Gesetz debattieren, in dem das Recht auf Waffen festgeschrieben wird bzw. festgeschrieben bleibt?

Das Waffengesetz dieses Landes ist grob fahrlässig. Es gibt in der Schweiz zu viele Waffen in den Haushalten. Es ist viel zu einfach, an Waffen heranzukommen. Deswegen gibt es mehr Familientragödien und Suizide als andernorts; die Statistiken stellen einen klaren Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Schusswaffen und der Häufigkeit solcher Tragödien und Suizide fest. Es ist statistisch bewiesen, dass es mit weniger Waffen weniger Tote, weniger Verletzte, weniger Drohungen, weniger Ängste gäbe - vor allem in den Familien - und dass ein erschwerter Zugang zu den Waffen die Zahl der Suizide senken würde.

Wie bringen wir die Abrüstung in den Haushaltungen und eine griffigere Waffenkontrolle voran? Die Ordonnanzwaffe gehört ins Zeughaus. Es braucht ein nationales Waffenregister; alle Waffen müssen markiert werden. Besonders gefährliche Waffen wie die Pump Action müssen verboten werden. Die Waffenerwerbsscheinpflicht soll für alle Schusswaffen gelten; alle sollen einen ausdrücklichen Erwerbsgrund brauchen.

Das heutige Thema ist Sicherheitspolitik im konkretesten und vitalsten Sinne des Wortes, viel konkreter als bei allen anderen Diskussionen, die wir in diesem Plenum und auch in der Sicherheitspolitischen Kommission unter dem Titel der Sicherheitspolitik zu führen pflegen. Heute entscheidet sich, welche in diesem Rat die Sicherheitspolitiker sind bzw. welche es nicht sind.

Eine grosse Mehrheit der Männer und eine erdrückende Mehrheit der Frauen wollen ein verschärftes Waffengesetz, wollen eine Änderung des Militärgesetzes. Die vorher erwähnte Petition, die in kürzester Zeit mehr als 17 000 Unterschriften zusammenbrachte, beweist dies. Ich bitte Sie: Nehmen Sie den unzweideutigen Volkswillen ernst, folgen Sie den Anträgen für eine Abrüstung der Haushalte und für eine griffige Waffenkontrolle.

Am Schluss noch eine Bemerkung: Wir stellen weder das Schiessen als Sport infrage noch die Jagd als Hobby, noch das Sammeln als Leidenschaft. Ich selber war bereits als Jugendlicher Präsident einer kleinen Schützengesellschaft - das war wahrscheinlich eine fragwürdige Sache. Im Militär habe ich gerne geschossen. Führen wir also heute keine falsche Diskussion; es geht nicht um Verbote, es geht um mehr Sicherheit.