Donzé Walter · Nationalrat · 2006-09-27
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2006-09-27
Wortprotokoll
Die Diskussion zeigt: Die Schweizer, wahrscheinlich etwas weniger die Schweizerinnen, haben ein besonderes Verhältnis zur persönlichen Waffe. Das ist durch das ausgeprägte Schützenwesen bedingt, wo der Sport im Vordergrund steht, aber auch durch den Stolz auf das persönliche Gewehr oder die persönliche Pistole. Da schwingt ein nationales Bewusstsein mit; Wilhelm Tell lässt grüssen. Da sind aber auch die Sammler mit der Freude an den seltenen Exemplaren; dort steht weniger das Schiessen, dafür mehr der Besitz der Waffe im Vordergrund. Da sind die Jäger, die einen Auftrag bezüglich der Natur ausüben, aber auch ihrem Hobby nachgehen. Und da ist natürlich auch das ausserdienstliche Schiessen inklusive Jungschützenwesen.
Die Gesetzesänderung drängt sich einerseits aufgrund des Schengener Abkommens, aber auch aufgrund der aufgekommenen Diskussion um die Dienstwaffe zu Hause auf. Das Gesetz geht vom Grundsatz aus, dass ein Recht auf Erwerb, Besitz und Tragen von Waffen besteht; und es soll die Missbräuche verhüten und bestrafen.
Die Diskussion in unserer Fraktion hat vor allem eines gezeigt: Wir sind der Auffassung, wenn der Staat das Gewaltmonopol richtig ausübt, müsste ein solches Recht auf das freie Tragen von Waffen nicht postuliert werden; wir werden bei Artikel 3 detailliert darauf zurückkommen. Nun gehen wir mit dem Gesetz aber den umgekehrten Weg, den freiheitlichen Weg. Wird das auch in Zukunft gutgehen? Fragen sind berechtigt.
Wir widersetzen uns nicht grundsätzlich und werden deshalb auf die Gesetzesänderung eintreten. Wir werden jedoch einschränkende Bestimmungen mehrheitlich unterstützen, und wir weisen darauf hin, dass wir möglicherweise schon bald auf diese vaterländisch-freiheitliche Lösung werden zurückkommen müssen. Der Alltag könnte uns einholen, wenn die Revision zusammen mit Einschränkungen durch kantonale Gesetzgebungen - z. B. Waffentragschein - Straftaten, Gewaltandrohungen und Suizide nicht wirksam verhindern kann. Wir verbinden deshalb unsere Bereitschaft zum Eintreten mit einem Warnhinweis und werden die Details nur zurückhaltend mittragen.