Walker Felix · Nationalrat · 2006-09-28
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-28
Wortprotokoll
Vielleicht sagen Sie sich jetzt, jedes zusätzliche Votum trage nur noch dazu bei, die restliche Klarheit etwas zu beseitigen. Trotzdem will ich versuchen, nochmals etwas auf die Systematik zu sprechen zu kommen. Wir sind ja am Ende dieser Beratungen, und Sie erinnern sich, was wir im Eintretensvotum gesagt haben: Die generelle Linie ist, dass Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen vermehrt deckungsgleich sein sollen. Alle Systeme, bei denen der Kostenverursacher und der Kostenträger verschiedene Instanzen bilden, bieten keinerlei Anreiz zu vernünftigem Verhalten. Damit sind wir auch beim vorliegenden Minderheitsantrag.
Der Minderheitsantrag Parmelin nimmt ein Anliegen der Westschweizer Kantone auf. Neben der abwicklungstechnischen Frage bezieht sich das Hauptargument auf die unterschiedliche Ausgabendynamik bei der vorgeschlagenen Aufgabenentflechtung im Bereich der Ergänzungsleistungen. Es wird argumentiert, dass sich der Grundbedarf an jährlichen Ergänzungsleistungen, bei dem sich der Bund mit fünf Achteln beteiligt, in Zukunft wesentlich weniger dynamisch entwickeln werde als die von den Kantonen zu hundert Prozent übernommenen Heim- und Pflegekosten. Diese Argumentation dürfte nicht ganz falsch sein.
Die Frage der unterschiedlichen Dynamik bei der Aufgabenentflechtung wird aber im Rahmen der Stellungnahme der dritten Botschaft zu diskutieren und dort zu beachten sein, entweder bei der Dotierung des Ausgleichsgefässes oder, wie Herr Bundesrat Merz eben erklärte, im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Wirksamkeitsberichte. Die Frage darf jedoch nicht Anlass sein, die angestrebte Entflechtung bei den Ergänzungsleistungen rückgängig zu machen. Mit dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates bleibt die Beteiligung des Bundes unverändert, unabhängig davon, ob eine Person zuhause oder in einem Heim wohnt. Für den Bereich der Heime sind jedoch neu die Kantone vollumfänglich zuständig. Die sind frei zu entscheiden, ob sie die Institutionen durch Bau und Betriebsbeiträge finanzieren wollen oder ob sie eine Subjektfinanzierung über höhere Heimtaxen einführen wollen. Sie tragen in jedem Fall die ungedeckten Kosten in vollem Umfang.
Mit der Annahme des Antrages der Minderheit Parmelin würde die angestrebte Entflechtung wieder rückgängig gemacht. Es würde wieder ein Anreiz geschaffen, die Finanzierung über möglichst hohe Heimtarife zu regeln und die Objektfinanzierung zu reduzieren, weil sich der Bund zu 40 Prozent an den ungedeckten Heimkosten beteiligen würde. Der nächste Schritt würde dann wohl sein, durch den Bund wieder eine Höchstgrenze der jährlichen Ergänzungsleistungen für Personen im Heim festzulegen, womit wir dann wieder zur heutigen Verflechtung zurückgekehrt wären.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.