Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-28
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-28
Wortprotokoll
Sie haben sich heute Morgen bei der ersten Differenzbereinigungsentscheidung zugunsten einer Lösung entschieden, welche von den Kantonen eigentlich auch sehr stark diskutiert worden ist, nämlich die Übertragung der Kompetenzen beim Nationalstrassenbau an den Bund. Hier ist es eine etwas ähnliche Problematik. Ich verstehe durchaus, dass es gewisse Kantonsvertreter gibt, die in letzter Minute versuchen, das Möglichste aus einem Projekt herauszuholen. Das ist nichts Schlechtes. In der Politik geht es immer darum, Interessen gegeneinander abzuwägen, und ein Finanzminister muss für seine Kasse sorgen - das weiss ich aus eigener Erfahrung. Daher habe ich durchaus Verständnis, wenn hier von gewissen Kantonsregierungen am Ende noch versucht wird, etwas ins Trockene zu bringen.
Aber ich halte es für falsch, wenn Sie der Minderheit Parmelin zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Zunächst einmal war immer klar, dass die Kantone die Verantwortung für den Bau und den Betrieb von Heimen übertragen bekommen und dass sie damit eben auch einen erheblichen Einfluss auf die Kosten solcher Heime ausüben müssen. Die Übereinstimmung von Kompetenzen, Verantwortung und Finanzierung ist ja ein Kernanliegen des NFA. Was Herr Parmelin vorschlägt, ist aber in der Tat ein Wieder-Zurückdrehen. Er will den Kantonen die Kompetenz überlassen, aber der Bund soll dann plötzlich trotzdem mehr bezahlen, und genau das wollen wir eigentlich nicht. Nun wird gesagt: Eigentlich ist die Differenz entstanden, weil die Pflegefinanzierung als neues Element seit dem NFA hinzukommt. Es stimmt, die Pflegefinanzierung ist ein neues Element. Aber wir haben mit Sicherheit zuerst den NFA und in einer späteren Phase die Pflegefinanzierung zu regeln.
Nur, was wir heute erstens schon kennen - und da muss ich Herrn Parmelin sagen: es ist nicht so, dass wir hier mit Risiko entscheiden würden -, sind die Beträge, von denen wir ausgehen müssen. Die Beträge sind so, dass im Falle der Annahme Ihres Minderheitsantrages bei der Einführung etwa 105 Millionen Franken über die Globalbilanz kompensiert werden müssten. Jetzt muss ich Ihnen sagen: Davon betroffen wären in erster Linie die ressourcenschwachen Kantone und jene mit Sonderlasten. Wollen Sie das? Wollen Sie, dass die ressourcenschwachen Kantone und diejenigen mit Sonderlasten - das sind die grossen Agglomerationen - von Anfang an ein solches Handicap von 105 Millionen Franken übernehmen müssen?
Zweitens wissen wir auch, dass anschliessend laufend ein Betrag von etwa 95 bis 100 Millionen Franken aus der Bundeskasse zu finanzieren wäre. Dieser Betrag ist in keinem Budget und in keiner Finanzplanung drin und würde von der Globalbilanz auch nicht erfasst.
Ich würde dann erwarten, dass Sie mir sagen, wie Sie diese Ausgabe von 100 Millionen Franken kompensieren, die dann kommt. Die Beträge sind also da, die Gefässe sind da, und ich glaube, wir sollten jetzt im Sinne der Klarheit auch entlang den Verantwortlichkeiten entscheiden.
Es ist gesagt worden, es gäbe dann falsche Anreize, die Kantone könnten den Aufenthalt zu Hause gewissermassen erschweren oder den ihnen lieberen Heimaufenthalt erzwingen. Das stimmt nicht. Der Kanton hat keine Möglichkeit zu erzwingen, dass jemand zu Hause oder im Heim ist - ich wüsste nicht wie. Das kann er nicht tun. Er muss dann nur die Konsequenzen tragen. Dass es dazu eine gewisse Administration braucht, Herr Nordmann, ist verständlich. Man muss doch auch wissen, wohin die Gelder fliessen. Die Spitex-Finanzierung wird zu 100 Prozent bei den Kantonen sein. Ich glaube, dass es Zeit ist, hier wie beim Nationalstrassenbau Klarheit zu schaffen. Und Klarheit bedeutet Zuweisung an die Kantone in Bezug auf die Heimfinanzierung. Ich glaube auch durchaus, dass das Thema, das Herr Regierungsrat Pascal Broulis und andere Regierungsvertreter jetzt auf den Tisch bringen, wiederkehren wird. Das bedeutet auch, dass im NFA Dynamik enthalten ist. Auch dieses [PAGE 1398] Argument ist von den Kantonsregierungen gekommen. Aber das gilt für den ganzen NFA!
Wir haben viele Bereiche, wo in der Zwischenzeit Gesetzgebungsrevisionen unterwegs sind; wir haben jetzt 30 Gesetze revidiert, 3 neue geschaffen, und in vielen dieser Gesetze ist Dynamik enthalten, weil sich Entwicklungen anbahnen. Das ist übrigens auch für mich ein Beweis, weshalb es richtig wäre, dass wir diesen NFA einmal zügig durchziehen, damit wir eine saubere Basis haben, auf der dann aufgrund der Dynamik Anpassungen gemacht werden können.
Ein Letztes: Es ist vorgesehen, alle vier Jahre eine Zwischenbeurteilung vorzunehmen. Dann wird man, je nach Verlauf des Geschäftes Pflegekostenfinanzierung, die Frage wieder stellen müssen, ob im NFA Anpassungen nötig sind oder nicht. Aber Sie sollten das nicht von Anfang an tun.
Ich ersuche Sie deshalb, Ihrer Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Parmelin nicht zu unterstützen.