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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2006-09-28

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat dieses Geschäft auch angeschaut und sich über die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes informieren lassen, und sie hat, auch aufgrund der Ausführungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle, ein paar Pflöcke einzuschlagen versucht. Ich habe die Anträge, die vonseiten der Finanzkommission und der Finanzkontrolle gekommen sind, aufgenommen.

Sie haben soeben in Artikel 12 Absatz 3 eine Bestimmung aufgenommen, welche die bessere Kontrolle betrifft. Hier geht es jetzt darum, das Konzept mit einem zusätzlichen Satz in Artikel 19 Absatz 3 sozusagen zu vervollständigen. Es geht darum, dass einige Bundesmittel nicht mehr fliessen werden, weil wir ja gemäss dem bereits Beschlossenen Steuererleichterungen auch bei der direkten Bundessteuer verlangen. Deshalb hatte die Finanzkommission hier das Gefühl, man müsse die Aufsicht und die Transparenz noch etwas verbessern und auch die Wirkungsweise dieses Gesetzes überprüfen und besser kennenlernen.

Was ich also hier beantrage, ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern kommt aus der Finanzkommission bzw. von der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Was wir hier verlangen - nämlich dass das zuständige Bundesamt jährlich schaut, um welche Grössenordnungen der Steuererleichterungen es ging -, ist meines Erachtens das Minimum an Transparenz. Es ist auch ein Instrument der Aufsicht, und wenn wir diese Zahlen bekommen, können wir auch schauen, ob das Ganze wirkt, ob es tatsächlich Unternehmen gibt, die Steuererleichterungen bekommen haben. Es ist nämlich nicht nur in der einen Richtung darauf hinzuwirken, dass weniger Steuerausfälle produziert werden, sondern man muss auch schauen, was dieses Gesetz im Bereich der direkten Bundessteuer bewirkt.

Auch hier ist es nicht so, dass Steuererleichterungen in unseren Reihen etwas besonders Beliebtes wären, das wissen Sie. Aber wenn man sie schon zulässt, dann sollte man auch dafür sorgen, dass man weiss, um welche Beträge es sich handelt. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass man , wenn man schon eine Massnahme trifft, auch darüber wacht, wie sie funktioniert, wie sie wirkt.

Ich bitte Sie also - wenn ich mir das anmassen darf, auch im Namen einer Mehrheit der Finanzkommission, aber auch im Sinne der Finanzkontrolle, die dann bei ihren Kontrollen auch darauf fussen kann -, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.