AB 73189
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-28
Wortprotokoll
Artikel 1 ist ja der Zweckartikel. Aus unserer Sicht enthält er eine einseitige Fixierung auf Wettbewerb. Nicht nur der Wettbewerb, sondern die generelle Wertschöpfung sollte doch eigentlich der Zweck dieses Gesetzes sein. Eine generelle Wertschöpfung erreicht man, wenn eine Region für Unternehmen und für Menschen attraktiv ist. Deshalb haben wir hier diesen Zusatz eingebracht. Ich bitte Sie, ihn zu unterstützen. Es nützt nichts, wenn man schöne Worte verliert, für die dezentrale Besiedelung oder gegen die Entsiedelung, wenn man nicht auch als Zweck formuliert, man möchte haben, dass diese Gegenden attraktiv werden und bleiben.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Wettbewerb kein Zweck ist. Wettbewerb ist ein Instrument und kein Ziel, auch wenn hier sehr häufig gemeint wird, Wettbewerb an und für sich sei etwas Gutes. Wenn Sie den Wettbewerb als Instrument brauchen wollen, müssen Sie im Zweckartikel auch sagen, mit welchem Zweck oder welchem Ziel Sie dies tun. Das ist das Anliegen der Minderheit. Es geht nicht darum, dass man hier irgendwelche rechtliche Grundlagen für weitere Verwendungen der finanziellen Mittel oder für eine Ausweitung der anderen Instrumente, die im Gesetz festgehalten sind, hätte. Es geht wirklich darum zu sagen, was der Zweck ist. Es geht nicht darum zu sagen, welches die Instrumente sind, mit denen das Ziel erreicht werden soll.