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Genner Ruth · Nationalrat · 2006-09-28

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Der Bund kennt seit den Siebzigerjahren verschiedene Instrumente zur Förderung von Randregionen. Ich sage ganz bewusst von Randregionen, denn auch wenn dieses Gesetz "Neue Regionalpolitik" heisst, müsste es eigentlich viel eher "Randregionengesetz" heissen. Bisher haben wir kaum einen Überblick über die verschiedenen Massnahmen, die in den Randregionen wirksam sind. Es ist eine Vielzahl, und sie ergänzen sich. Ich möchte hier einige nennen: erstens die Tourismusförderung mit einer reduzierten Mehrwertsteuer bei der Beherbergung; zweitens verschiedenste Aspekte bezüglich Infrastrukturförderung, z. B. Strassen, Hochwasserschutz, Schutzwälder, Galerien, weiter Beiträge an die Landwirtschaft, Steuererleichterungen für die Unternehmungen, Service-public-Leistungen und nun auch neu, mit dem NFA, Leistungen an die Regionen. Der Mittelfluss ist für uns eigentlich kaum zu beziffern, weil wir hier letztlich keinen Überblick haben. Die grüne Fraktion bemängelt dies.

Was die Grünen an der Ausgestaltung des neuen Gesetzes stört, ist die vorwiegende Ausrichtung auf Wettbewerb und Wertschöpfung. Eigentlich könnte man auch sagen: Diesem Gesetz liegt die Einheit "Franken" zugrunde. Es geht eigentlich auch kaum um die Umwelt, einem wesentlichen Faktor für die Zukunft. Gerade Randregionen müssten in unseren Augen speziell auf die nachhaltige Entwicklung Rücksicht nehmen, und das nicht einfach im Interesse der Städte- oder Agglomerationsbewohnerinnen und -bewohner, die herkommen, um sich zu erholen. Die nachhaltige Entwicklung müssen die Berg- und Randregionen vielmehr in ihrem ureigenen Interesse einfordern und umsetzen.

Dieses Anliegen haben wir im Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg zu Artikel 2 deponiert. Es geht uns dabei um alle Dimensionen der Nachhaltigkeit, im Sinne der Gesellschaft, der Umwelt, der Wirtschaft. Gerade die nachfolgenden Generationen haben nur eine Perspektive, wenn Sie eine nachhaltige Entwicklung umsetzen. Die alleinige Wirtschaftsbetrachtung in sensiblen Landschaften zerstört zu viel, insbesondere eben die Potenziale der Zukunft. Wir erleben gerade jetzt ein sehr aktuelles Beispiel, ich möchte an die riesigen Überbauungspläne von Andermatt erinnern: Sie verletzen in den Augen unserer Fraktion das Anliegen der nachhaltigen Entwicklung, und wir bedauern diese Entwicklung. [PAGE 1376] Wo Erholungslandschaften gleichsam dem schnellen Profit geopfert werden, hat das für die nachfolgenden Generationen eine massive Bedeutung. Erst später wird man feststellen, dass nicht allein die Berglandschaft geopfert wurde, sondern dass die einschneidenden Entwicklungen natürlich auch bei der Gesellschaft, ja bei der Kultur einer Talschaft nicht spurlos vorbeigehen.

Die Regionalpolitik, wie sie sich heute vorstellt, wird ein Element der Förderung, und dieses Element der Förderung möchten wir Grünen breiter eingebettet sowie stärker verknüpft mit der Raumplanung und mit den Vorstellungen der Regionalplanung sehen. Wir vermuten, dass es mit der vorliegenden Konzeption viel zu sehr zu Einzelmassnahmen kommen wird. Wir begrüssen durchaus den innovativen Ansatz des Bottom-up-Prinzips, der besagt, dass die Leute in den Regionen selber sagen, wo sie Entwicklungschancen sehen, wo sie Innovation machen möchten, und dass sie dabei Unterstützung brauchen.

Deshalb sperren wir uns heute nicht gegen diese neue Regionalpolitik, zumal wir auch einsehen, dass die Aussichten mit der Ausgestaltung des heutigen Entwurfs in finanzieller Hinsicht nicht gerade rosig sind. Wir werden deshalb auf diese Vorlage eintreten. Ein Teil unserer Fraktion wird den Rückweisungsantrag der Minderheit Gysin Remo unterstützen, weil Herr Gysin den alleinigen Fokus auf die Randregion eben als zu eng empfindet.

Die Hoffnungen ruhen nun auf den Kantonen. Ich will da nicht schwarzmalen, aber bei den Kantonen, davon bin ich überzeugt, wird es zu Zielkonflikten kommen, weil Landschaftsschutz, wirtschaftliche Entwicklung, ausgebaute Infrastrukturen - alles zusammen - sich nur sehr schwer unter einen Hut bringen lässt, wenn nicht eine äusserst sorgfältige Planung und letztlich auch eine klare Ausrichtung einer Region beschlossen und mit entsprechenden Massnahmen verfolgt werden.

In der Detailberatung werden für uns drei Punkte, die ich noch einmal hervorheben möchte, ganz wesentlich sein: erstens die nachhaltige Entwicklung in Artikel 2; zweitens die ausdrückliche Erwähnung des nachhaltigen Schutzes des Bodens sowie die Forderung, dass der Zersiedelung entgegengewirkt wird, in Artikel 4. Wir sehen in gewissen Landschaften immer wieder die zersiedelten Gebiete. Das ist ein Aspekt, den wir Grünen hier als ganz wesentlich hervorheben möchten, damit einer weiteren Zersiedelung entgegengewirkt wird. Ein dritter Punkt sind die Steuererleichterungen, die mit diesem Gesetz weiterhin gewährt werden sollen. Das ist letztlich ein heikles Thema, denn wie grenzen wir Steuererleichterungen von Steuergeschenken ab? Wer wird bei welchem Kriterium begünstigt? Wir wollen mindestens den Ansatz von Transparenz in dieser Frage und verlangen deshalb eine Schätzung der gewährten Erleichterungen, sodass wir die Effizienz der Massnahme Steuererleichterung für Industrien, die angesiedelt werden sollen, letztlich auch einmal abschätzen können.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und wie gesagt auf die drei letztgenannten Punkte Rücksicht zu nehmen und ihnen in der Detailberatung gemäss unseren Vorstellungen zuzustimmen.