preparatory:AB 73306
Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-02
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen: Dieser Absatz - "Die Substanzerhaltung der Schieneninfrastruktur in Berggebieten und Randregionen wird über die Finanzierungsinstrumente der Eisenbahngesetzgebung sichergestellt" - ist schlicht und einfach artfremd in diesem Gesetz. Wenn wir aufzählen wollten, was alles ausgeschlossen ist oder anders finanziert wird, dann müssten wir die Aufzählung noch wesentlich erweitern.
Ich beantrage Ihnen, hier der Minderheit zu folgen und diesen Absatz zu streichen.