Lexipedia

Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-20

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Artikel 61a hält fest, dass auch die Prämien der Familienangehörigen bei der Person erhoben werden, die die Versicherungspflicht nach KVG durch Erwerbstätigkeit in der Schweiz, Bezug einer schweizerischen Rente oder von Geldern der ALV begründet. Die Bestimmung dient der Sicherung des Inkassos. Sie stützt sich auf den Grundsatz der schweizerischen Rechtsprechung, wonach Versicherungsprämien der Familienangehörigen während des Zusammenlebens der Ehepartner unter den laufenden Bedürfnissen der Familie zu subsumieren sind und jeder Ehegatte in diesem Rahmen haftbar gemacht werden kann.

Zur Vollstreckung: Die EG-Verordnung Nr. 1408/71 sieht vor, dass man bei Beiträgen an die Sozialversicherung über die Grenzen vollstrecken kann. Dies gilt für alle Versicherungszweige. Es ist vorgesehen, sicherheitshalber noch Zusatzabkommen mit den einzelnen EU-Staaten abzuschliessen.

Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-20 | Lexipedia | Lexipedia