Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-10-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-10-02
Wortprotokoll
Die Schweiz hat Kenntnis von diesem Fall. Sie verfolgt die Entwicklung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen mit den beiden Ländern. Ferner ist der Fall auf kubanische Initiative hin regelmässig in der ehemaligen Menschenrechtskommission der Uno zur Sprache gekommen. In den USA steht die letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung nach mehreren Appellationsschritten immer noch aus. Aus Gründen der Gewaltenteilung äussert sich die Regierung jedoch nicht. Diese Sachlage sowie die bestehenden Mandate zur Interessenwahrung im jeweils anderen Land, welche uns von Kuba und den USA aufgetragen sind, stellen den Rahmen für das Handeln der Schweiz dar. Massgebend ist insbesondere, ob seitens der involvierten Staaten ein formelles Gesuch für eine Demarche vorliegt. Das trifft im Falle von Kuba nicht zu.