Marti Werner · Nationalrat · 2006-10-03
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-03
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen bei meinem Rückweisungsantrag dargelegt, dass die Kosten für die Armee durch die Parameter Bestände, Technologie und Auftrag bestimmt werden, und ich habe Ihnen bereits dort angekündigt, dass zumindest beim Auftrag eine kleine Korrektur zu machen ist.
Hier liegt nun mein Antrag vor, den ich Ihnen zu Artikel 13a stelle. Wir haben jetzt den ganzen Morgen insbesondere von der rechten Saalseite gehört, wie hier die personellen Mittel eng seien, wie wenige Mittel zur Verfügung stünden. Da sollte doch zumindest in diesem Saal Einigkeit darüber bestehen, dass die Armee nur dort eingesetzt werden soll, wo das notwendig ist. Sie soll dort eingesetzt werden, wo das auch effizient ist. Hier ist eine Einschränkung gegenüber der bisherigen Praxis zu machen. Ich habe die Assistenzdienste herausgegriffen: Ich schlage Ihnen vor, dass Assistenzdienste für zivile Behörden nur soweit geleistet werden, als die Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt und es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen. Das scheint klar zu sein.
Ich schlage Ihnen nun aber eine entscheidende Einschränkung vor, indem ich beantrage, dass die Wahrnehmung voraussehbarer und dauerhafter Assistenzdienste ausgeschlossen ist. Hier geht es darum, dass die Armee an und für sich zivile Aufgaben wahrnimmt. Das ist noch vertretbar, wenn eine Krisensituation entsteht, in welcher die zivile Behörde überfordert ist. Aufgaben, die aber voraussehbar sind, die langfristig geplant werden können, sollen von den zivilen Behörden mit zivilen Mitteln gelöst werden, insbesondere dann - das ist die zweite Einschränkung -, wenn diese Aufgaben dauerhaft gelöst werden müssen. Konkret geht es hier beispielsweise um Botschaftsbewachungen. Das ist keine Aufgabe der Armee, das ist eine Aufgabe, die von den zivilen Behörden ausgeführt werden kann, denn sie ist voraussehbar, und sie ist von langer Dauer. Hier kann und muss die Aufgabe der Armee reduziert werden.
Ich bin gleichzeitig der Auffassung, dass diese Aufgaben eben viel effizienter ausgeführt werden, wenn sie von den zivilen Behörden mit zivilen Mitteln ausgeführt werden, als wenn hier die Armee eingesetzt wird, deren Kosten eigentlich ja nie richtig gerechnet werden, weil man sagt, die Armeeangehörigen seien ja sowieso bereits im Dienst und würden sowieso bereits etwas kosten.
Ich ersuche Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.