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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-10-03

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-10-03

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, beide Minderheitsanträge abzulehnen.

Ich spreche zuerst zum Minderheitsantrag II (Lang): Gemäss Herrn Lang soll die Verlängerung des Ausgabenplafonds für die Armee für die Periode 2009-2011 abgelehnt werden. Das heisst, der jetzt geltende Plafond würde 2008 enden. Der jetzt geltende Plafond wurde bereits vom Parlament, von beiden Kammern, bewilligt. Weshalb? Weil man sah und auch immer wieder erkennt, dass die Armee in einer Zeit des Umbaus Handlungsinstrumente braucht, die ihr auch erlauben, die Chance zu nutzen, allfällige Kreditreste zu übertragen, um eine Planungsrealisierung durchzusetzen, die länger dauert als eine Budgetperiode. Wir haben jährlich Budgetvorgaben, aber wir haben längere Planungshorizonte und auch längere Realisierungshorizonte. Vor diesem Hintergrund ist eine gewisse Stabilität mehr als nur angebracht und erlaubt uns letztlich auch - wovon ich überzeugt bin -, kostengünstigere Investitionen und Umbauvorhaben zu realisieren, als das sonst der Fall wäre.

Im Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004 vom 17. Juni 2005 stehen die Kürzungen bei der Armee unter dem Vorbehalt, dass die AO-Revision vom Parlament gutgeheissen wird, inklusive Verlängerung des Plafonds bis 2011; das war ein Antrag Pfisterer Thomas. Die Verlängerung des Ausgabenplafond bis 2011 gibt der Armee die notwendige Flexibilität bei der Allokation der Mittel, um sie nicht nur bei der Umsetzung der Armeereform XXI, sondern eben auch bei Weiterentwicklungen nutzen zu können. Diese 12,3 Milliarden Franken für die Jahre 2009 bis 2011 sind eine Obergrenze, die auch nicht ausgeschöpft werden muss, und es handelt sich dabei um die Abbildung des aktualisierten Finanzplans bis 2010 und der Weiterführung bis 2011 unter Berücksichtigung der angenommenen Teuerung von 1,5 Prozent. Ein reales Wachstum ist da also nicht vorhanden.

Wie bereits in den Botschaften zu den Entlastungsprogrammen festgehalten, ist das Finanzhaushaltgesetz dem Ausgabenplafond übergeordnet. Die Budgethoheit des Parlamentes bleibt auch bei einer Verlängerung des Plafonds gewahrt, und die einzelnen Jahrestranchen werden vom Parlament im Rahmen des Voranschlages bewilligt. Kreditverschiebungen sind dem Parlament über das Nachtragskreditverfahren vorzulegen.

Kreditrechtlich ist nach Ansicht des Bundesrates die Vorlage unbedenklich. Jedoch ginge bei Annahme des Minderheitsantrages meinem Departement eine wesentliche Erleichterung für die Erfüllung dieser anspruchsvollen Reformen verloren. Ich bitte Sie, bei Ihrer bisherigen Politik zu bleiben.

Noch kurz zum Minderheitsantrag I (Widmer): Er beantragt, den Ausgabenplafond für die Jahre 2009 bis 2011 von 12,3 auf 10 Milliarden Franken zu kürzen. Bei 12,3 Milliarden Franken stünden der Armee jährlich Mittel in der Höhe von 4,1 Milliarden zur Verfügung. Die Armee könnte, wie bereits in den Vorjahren mehrfach dargelegt, ihre Aufträge nach Militärgesetz und Armeeleitbild mit weniger Mitteln nicht mehr vollständig erfüllen; Abstriche wären unumgänglich. Mit einem Ausgabenplafond von 10 Milliarden Franken über drei Jahre, d. h. jährlich rund 3,3 Milliarden, müsste ich gezwungenermassen wieder über das Leistungsprofil der Armee sprechen. Nun, ich berufe mich in diesem Zusammenhang auch auf einen Volksentscheid: Das Volk hat der "Armee XXI" zugestimmt, einer Armee, deren Ausgabenplafond damals mit 4,3 Milliarden veranschlagt wurde. Heute bin ich entgegen dieser Annahme vor drei, vier Jahren bereits auf 3,9 Milliarden, und Sie wollen den Plafond jetzt [PAGE 1453] noch auf 3,3 Milliarden Franken zurückstufen. Ich halte dafür, dass auf diese Art und Weise nicht Sicherheitspolitik gemacht werden kann.

Ich bitte Sie also, beide Anträge abzulehnen. Ihre Budgethoheit geht nicht verloren, Ihre Mitspracherechte bleiben gewahrt, aber für uns gibt es eine gewisse Verbesserung unserer Handlungsfreiheit bei diesen Reformvorhaben.