Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-09-20
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-20
Wortprotokoll
Ich stelle den Ordnungsantrag deshalb, weil in Punkt 4 meiner Interpellation die zentrale Frage gestellt wird, ob der Bundesrat bei vorliegender Problematik gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Ein rein auf die Optimierung des Shareholder-Values ausgerichtetes Verhalten von Pensionskassenmanagern mit Geldern, die ihnen ja nicht gehören, sondern nur anvertraut sind, könnte für die langfristige Prosperität unserer Wirtschaft meines Erachtens nämlich negative Folgen haben. Der Bundesrat gab mir nun zur Antwort, dass zur Klärung eines allfälligen Handlungsbedarfes des Gesetzgebers zunächst die Diskussion in der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge abgewartet werden soll. Ich muss sagen: Das macht in der Tat Sinn. Ich glaube, die Erkenntnisse dieses Fachgremiums sollten abgewartet werden, bevor wir über die Interpellation diskutieren. Das wird, wie ich mich erkundigt habe, spätestens im ersten Halbjahr des nächsten Jahres der Fall sein, so dass wir uns spätestens in der Sommersession des Jahres 2001, aber dann auf aktualisierter Basis, mit diesem brisanten Thema befassen können.